Ausschlagung genehmigen? Erwerb einer Forderung gegen sich selbst

  • Guten Morgen,

    mich beschäftigt gerade ein lustiges Konstrukt.
    Ehemann steht unter Betreuung, Ehefrau stirbt. Betreuer schlägt die Erbschaft aus, beantragt Genehmigung.

    Der Nachlass besteht aus einer Forderung aus Schuldanerkenntnis der Verstorbenen gegen den Ehemann, auf Grund derer auch die Renten des Betreuten gem. § 850 c ZPO gepfändet wurden. Im Übrigen sind Schulden in nicht unerheblicher Höhe bekannt.

    Könnte der Betreute die Forderung erwerben (wenn die Genehmigung versagt wird) und dann seine eigenen Renten weiter pfänden und vereinnahmen? Der Betreute hat selbst auch enorme Schulden und könnte somit seine Renten vor dem Zugriff von dritten Gläubigern schützen.

  • Wenn der Betreute die Erbschaft annimmt, erlischt die Forderung durch Konfusion, weil niemand sein eigener Schuldner sein kann. Im Übrigen kommt es darauf an, um welches Schuldanerkenntnis es sich handelt. Handelt es sich lediglich um ein deklaratorisches für eine Forderung, die ohnehin mit dem Ableben des Gläubigers erlischt, kommt es auf die Frage der Konfusion gar nicht mehr an.

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