Hallo ihr Lieben..
ich hab eine verzwickte Sache und würde gerne mal wieder eure Tipps und Anregungen haben.
Sachverhalt:
Mutter M (Nießbrauchberechtigte) hat 2 Kinder. Kind A (Grundstückseigentümer) und Kind B (bewohnt Räume bei Mutter M).
M klagt gegen Kind B auf Räumung der von ihm innegehaltenen Räume.
- Entscheidung I. Instanz -> Urteil Kind B muss räumen bis 30.04.2014
- eingelegte Berufung wird zurückgewiesen
- Akte wird aufgrund Revision dem BGH vorgelegt
Jetzt ist M nach der mündliche Verhandlung aber vor Berufungsurteil verstorben.
Erben sind A und B geworden.
Kind A beantragt jetzt die Umschreibung des Urteils auf ihn als Grundstückseigentümer nach Erlöschen des Nießbrauchsrechtes.
Kind B wendet ein das er miterbe geworden ist und der Titel durch den Tod erloschen sein.
Was meint ihr?????
Mein Gedanke ist das durch das Nießbrauchsrecht die Eigentümerstellung des A so eingeschränkt war dass er selbst nicht hätte klagen können sonder nur die Nießbraucherin. Durch den Weg fall des Rechtes lebt seine Verfügungsmacht wieder auf.
Aber tritt er automatisch wieder in das Verfahren ein???