Vor Jahren habe ich das mal so verstanden, dass zumindest ein Ansparen bis zum doppelten des regelmäßigen Betragseingangs möglich ist.
Das soll aber nun gerade bei den Sozialleistungsempfängern (Geldeingang Monatsende) wohl nicht so sein.
Warum nun ausgerechnet bei diesen kulminierte, jeden Monat stehen gelassene 0,54 € bis 8,21 € mal X Monate pfändbar sein sollen ...
die für teuer programmierte Software der Banken wird das schon wissen, ich weiß es nicht.