Aufforderung nachrangiger Gläubiger, wenn kein Anmeldungen im Rang des § 38 InsO?

  • Ich habe gerade die Schlussrechnung in einem Verfahren mit 0 EUR Masse geprüft. Es wurden keine Forderungen im Rang des § 38 InsO angemeldet.

    Fordert ihr nun noch die 39er Forderungen zur Anmeldung auf, für den Fall, dass noch Geld kommt? Laut Kommentierungen sind diese nur aufzufordern, wenn auf Sie eine Quote entfallen würde. Das ist ja nicht der Fall. Aber es könnte ja unvorhergesehen noch was kommen.

    Oder kann ich einfach Schlusstermin bestimmen und die Schuldnerin auf die Möglichkeit der vorzeitigen RSB hinweisen?

  • "Für den Fall, dass nach Geld reinkommt" ?

    Wurde doch schon SR gelegt nach erfolgreicher 0-€-Masse-Verwertung. ;)

    Schlussprüfung und Anhörung zur vorzeitigen RSB-Erteilung,
    zack, alle in Frage kommenden Verfahren noch fix platt machen mit AG Göttingen,
    bevor wir dann ab dem 1.7. die neue Gesetzeslage mit den zwangsgedeckten Kosten haben.


  • zack, alle in Frage kommenden Verfahren noch fix platt machen mit AG Göttingen,

    Das hab ich auch schon versucht. Ich erhielt die Antwort, dass mein Gericht der Göttinger Auffassung nicht folgt.... und nun müssen die Schuldnerin und ich uns noch weitere 5 Jahre miteinander rumplagen. :D


  • zack, alle in Frage kommenden Verfahren noch fix platt machen mit AG Göttingen,

    Das hab ich auch schon versucht. Ich erhielt die Antwort, dass mein Gericht der Göttinger Auffassung nicht folgt.... und nun müssen die Schuldnerin und ich uns noch weitere 5 Jahre miteinander rumplagen. :D

    Kann doch mal fix die Verfahrenskosten decken und dann den Antrag stellen (das Wort "decken" ergibt nach dem "Mehrverkehr, IX ZB 15/13" weiterführende Überlegungen). Jedenfalls kann keiner mehr mit §§ 295f InsO um die Ecke kommen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ach Gott ja, die 35 % - Hürde.....Hör mir bloß damit auf.... Das wird noch ein Spaß. Ich sehe die Schuldner schon vor mir sitzen. :(


  • ...
    Kann doch mal fix die Verfahrenskosten decken ... "Mehrverkehr, IX ZB 15/13" weiterführende Überlegungen)...

    Off topic

    Hallo La Flor de Cano,

    ich habe schon im Urteilsthread bemerkt, dass die Bezeichnung "Mehrverkehr" Dir, sagen wir mal, aufgefallen ist. Ich kann Dich beruhigen, das ist keine neue Erfindung des BGH, das ist die sehr trockene "Fachbezeichnung" schon lange vor der Zeit gewesen, zu der ich studiert habe. Gesteigert wird das noch durch den sog. MVZ, den Mehrverkehrszeugen. Das ist, man ahnt es, der anderweitige Beischläfer. Und diese MVZ sind auch der Grund dafür, dass Frau* gelegentlich einen solchen einräumt, um sich die peinliche Vernehmung dieses Zeugen zu ersparen.

    *Frau ist nicht sexistisch gemeint, es geht beim MVZ immer um die Vaterschaftsanfechtung, die logischerweise damit begründet wird, dass "sie" eben auch anderweit ...


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich habe gerade die Schlussrechnung in einem Verfahren mit 0 EUR Masse geprüft. Es wurden keine Forderungen im Rang des § 38 InsO angemeldet.

    Fordert ihr nun noch die 39er Forderungen zur Anmeldung auf, für den Fall, dass noch Geld kommt? Laut Kommentierungen sind diese nur aufzufordern, wenn auf Sie eine Quote entfallen würde. Das ist ja nicht der Fall. Aber es könnte ja unvorhergesehen noch was kommen.

    Oder kann ich einfach Schlusstermin bestimmen und die Schuldnerin auf die Möglichkeit der vorzeitigen RSB hinweisen?

    Ich fordere die 39er immer auf - damit ich überhaupt einen Beteiligten habe, den ich im Rahmen des ST zur RSB anhören kann.
    (Meist wachen dann aber auch die 38er auf.)

  • Ach Gott ja, die 35 % - Hürde.....Hör mir bloß damit auf.... Das wird noch ein Spaß. Ich sehe die Schuldner schon vor mir sitzen. :(

    Wenn ich deine Beiträge zu deinen Schuldnern so lese, dürften die doch niemals in die Nähe der 35% kommen, abgesehen vielleicht von 35% Volumenprozent auf Flaschenetiketten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ach Gott ja, die 35 % - Hürde.....Hör mir bloß damit auf.... Das wird noch ein Spaß. Ich sehe die Schuldner schon vor mir sitzen. :(

    Wenn ich deine Beiträge zu deinen Schuldnern so lese, dürften die doch niemals in die Nähe der 35% kommen, abgesehen vielleicht von 35% Volumenprozent auf Flaschenetiketten.

    Die sitzen vor mir und meinen, dass sie in drei Jahren fertig sind. Bis ich ihnen dann von den 35 % und den Kosten und so.... ;)

  • Ich fordere die 39er immer auf - damit ich überhaupt einen Beteiligten habe, den ich im Rahmen des ST zur RSB anhören kann.
    (Meist wachen dann aber auch die 38er auf.)

    Danke Queen. Ich hab mich auch dazu entschlossen. Meine Kollegen handhaben es zum Großteil auch so.

  • Ich fordere die 39er immer auf - damit ich überhaupt einen Beteiligten habe, den ich im Rahmen des ST zur RSB anhören kann.
    (Meist wachen dann aber auch die 38er auf.)

    Danke Queen. Ich hab mich auch dazu entschlossen. Meine Kollegen handhaben es zum Großteil auch so.

    Frei nach dem Motto: Irgendeiner muss sich doch für dieses Insolvenzverfahren interessieren? Kann ja nicht sein, dass hier so gar keiner ran will? :gruebel:

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