Ich habe gerade die Schlussrechnung in einem Verfahren mit 0 EUR Masse geprüft. Es wurden keine Forderungen im Rang des § 38 InsO angemeldet.
Fordert ihr nun noch die 39er Forderungen zur Anmeldung auf, für den Fall, dass noch Geld kommt? Laut Kommentierungen sind diese nur aufzufordern, wenn auf Sie eine Quote entfallen würde. Das ist ja nicht der Fall. Aber es könnte ja unvorhergesehen noch was kommen.
Oder kann ich einfach Schlusstermin bestimmen und die Schuldnerin auf die Möglichkeit der vorzeitigen RSB hinweisen?