Hallo, ich bin hier an folgender Sache leider total am verzweifeln:
Es gab ein familiengerichtliches Urteil über Trennungsunterhalt. Die "sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wurde angeordnet".
Daraufhin wurde ein PfÜB beantragt und auch erlassen.
Etwas später erlässt das zuständige OLG einen Beschluss, nach dem die Zwangsvollstreckung aus dem obigen Urteil "gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 EUR bis zum Erlass der Endentscheidung in der Beschwerdeinstanz eingestellt wurde". Die Sicherheitsleistung wurde erbracht und nachgewiesen und infolgedessen wurde die Zwangsvollstreckung durch Beschluss nach §§ 775 Nr. 2, 776 ZPO einstweilig eingestellt.
Nunmehr wird die Entscheidung der Beschwerdeinstanz vorgelegt, mit der ich leider so meine Schwierigkeiten habe.
In diesem Vergleich werden dann Zahlungen festgesetzt, die der Ehegatte an die Frau zu zahlen hat. Es heißt dann im Vergleich weiter ausdrücklich:
"Damit sind alle Ansprüche auf Trennungs- und Nachehelichenunterhalt erledigt".
Soviel zum Sachverhalt.
Jetzt weiß ich nicht genau, wie ich in dieser PfÜB-Angelegenheit weiter vorgehen muss. Es ist für mich offensichtlich, dass das ursprüngliche Urteil aus dem vollstreckt wurde durch den Vergleich unwirksam geworden sein soll. Seht ihr doch bestimmt genauso, oder?
Jetzt weiß ich jedoch nicht, ob ich meine einsweilige Einstellung nach §§ 775 Nr. 2, 776 ZPO wieder aufheben muss und die Pfändung dann wie gehabt bestehen bleibt (weil ja zum damaligen Zeitpunkt der PfÜB wirksam erlassen wurde). Oder müsste ich den gesamten PfÜB aufheben weil die Grundlage bzw. der Titel nachträglich weggefallen ist?
Stehen die "sofort wirksamen" Urteile des Familiengerichts denen gleich, die für "vorläufig vollstreckbar" erklärt wurden? Weil ich in den Fällen, in denen mir vorläufig vollstreckbare Urteile im Rahmen der Pfändung vorliegen ja anschließend auch nicht überprüfe, ob es später tatsächlich rechtskräftig geworden ist oder in der II. Instanz eine abändernde Entscheidung ergangen ist.
Leider bin ich aus der Kommentierung nicht wirklich schlau geworden, wie ich bzgl. der bestehenden einstweiligen Einstellung jetzt weiter verfahre.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!