dann werden eben so zusammengestaucht, dass sie nicht mehr wissen, ob sie Männlein oder Weiblein sind.
An vielen Gerichten - und vor allem an denen, wo es Probleme gibt - führt das nur leider oft dazu, dass die Mitarbeiter der Geschäftsstelle das zum Anlaß nehmen, von kompetenter Stelle prüfen zu lassen, ob sie nun Männlein oder Weiblein sind (= plötzlich erhöhter Krankenstand). Von daher ist eine konzertierte Aktion, unter Leitung des "Hauptchefs", schon von Vorteil.
Natürlich ist das von Vorteil.
Gleichwohl sollte ein Rechtspfleger so etwas selbst regeln können.
Wenn Leute mit "Kranksein" auf so etwas reagieren, haben sie im Staatsdienst - und auch woanders - ohnehin nichts verloren.
Aber es ist so wie immer: Die unzureichend ausgebildeten - wenn überhaupt ausgebildeten - Dilettanten dilettieren mit Wirkung zu Lasten Dritter vor sich hin - und sind beleidigt, wenn sich der Dritte das nicht gefallen lässt.