Mehrere Ausschlagende - Obergrenze?

  • dann werden eben so zusammengestaucht, dass sie nicht mehr wissen, ob sie Männlein oder Weiblein sind.


    An vielen Gerichten - und vor allem an denen, wo es Probleme gibt - führt das nur leider oft dazu, dass die Mitarbeiter der Geschäftsstelle das zum Anlaß nehmen, von kompetenter Stelle prüfen zu lassen, ob sie nun Männlein oder Weiblein sind (= plötzlich erhöhter Krankenstand). Von daher ist eine konzertierte Aktion, unter Leitung des "Hauptchefs", schon von Vorteil.

    Natürlich ist das von Vorteil.
    Gleichwohl sollte ein Rechtspfleger so etwas selbst regeln können.

    Wenn Leute mit "Kranksein" auf so etwas reagieren, haben sie im Staatsdienst - und auch woanders - ohnehin nichts verloren.

    Aber es ist so wie immer: Die unzureichend ausgebildeten - wenn überhaupt ausgebildeten - Dilettanten dilettieren mit Wirkung zu Lasten Dritter vor sich hin - und sind beleidigt, wenn sich der Dritte das nicht gefallen lässt.


  • Wie handhabt ihr das an euerm Nachlassgericht?

    Wir vergeben keine Termine. Wer kommt, der kommt.

    Bei Geltung des Grundsatzes der amtlichen Erbenermittlung undenkbar, denn da kommen schon mal 20 oder mehr Termine pro Woche zusammen und die Akten müssen auch irgendwann bearbeitet werden.

    Die 20 Termine kommen hier auch ohne amtliche Erbenermittlung zusammen. Das macht doch auch nur grob 4 am Tag, das schafft man auch ohne vorherige Terminsvergabe. Wie lange dauert denn ne 0815 Ausschlagung? Doch nicht mehr als 10 Minuten.

  • Man...was bin ich froh um meine GS! :D
    Also ich habe hier auch 2 feste Terminstage. Ausschlagungen dürfen auch ruhig mal an anderen Tagen reinrutschen...aber die Termine bestimme ICH! das würde meiner GS echt nicht einfallen! Im Gegenteil- selbst, wenn es "nur" um eine Testamentsrückgabe geht, wird vorher gefragt, ob ich gerade Zeit habe...das lobe ich mir wirklich! :daumenrau

    Zur Praxis? Ich hole mir auch ein oder zwei Miterben rein, die gut Bescheid wissen, gehe mit denen die Verwandschaftsverhältnisse durch ...und nehme entsprechend die Erklärungen auf. Dann alle nochmal rein, vorlesen, unterschreibseln, fertig. Bei mir ist auch bei ca. 5 Mann Schluss :D.

    Ach ja...und die Daten sind selbstverständlich DAVOR in der Datenbank :teufel:

    Gruß


  • Wie handhabt ihr das an euerm Nachlassgericht?

    Wir vergeben keine Termine. Wer kommt, der kommt.

    Bei Geltung des Grundsatzes der amtlichen Erbenermittlung undenkbar, denn da kommen schon mal 20 oder mehr Termine pro Woche zusammen und die Akten müssen auch irgendwann bearbeitet werden.

    Die 20 Termine kommen hier auch ohne amtliche Erbenermittlung zusammen. Das macht doch auch nur grob 4 am Tag, das schafft man auch ohne vorherige Terminsvergabe. Wie lange dauert denn ne 0815 Ausschlagung? Doch nicht mehr als 10 Minuten.

    Kommt immer darauf an, bei welchem Gericht man tätig ist.

    Erbausschlagungen kommen hier nur relativ selten vor, dafür sind die Leute hier zu gut situiert. Und die hohen Vermögen sowie die hieraus folgende hohe Testamentsquote tun ihr Übriges: Nacherbfolgen, Testamentsvollstreckungen, viel Grundbesitz sowie auslegungsbedürftige einseitige und gemeinschaftliche Testamente noch und nöcher, vom vermögensüberquellenden Inhalt der Nachlassverzeichnisse ganz zu schweigen.

    Da dauern Termine und die aktenmäßige Nachbearbeitung auch gerne schon einmal länger. Und wenn man dann auch noch ein Mischreferat zu bearbeiten hat (z. B. Nachlass und Betreuung), ist eine exakte Terminplanung unerlässlich.

  • Ich bearbeite auch ein Mischpensum. Betreuung, Nachlass und Beratungshilfe. Also alles publikumsintensiv.
    Aber unsere Sprechzeiten sind jedoch eingeschränkt. Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr (17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Eildienst).
    Beratungshilfe mache ich nur ein Mal in der Woche die Sprechzeit. Das geht Reih um.

    Hier sind die Nachlässe grob geschätzt 50/50 was Erbscheine und Erbausschlagungen anbelangt. Ganz selten Mal hohe Nachlässe.


    Die 08/15 Sachen (wir haben ja hier keine Erbenermittlungspflicht) beurkunde ich sofort. Sowohl ESA wie auch EAS. Wenn denn (bei ESA) alle Urkunden vorliegen. Wir leben in einem Flächenland und da schicke ich die leute dann nicht noch Mal nach Haus.

    Wenn es komplizierter oder umfangreicher wird, mache ich (nicht meine Geschäftsstelle) einen Termin.
    In solchen Fällen nimmt sie mit mir Rücksprache und fragt mich, wann ich den Termin machen will.

    In Betreuungssachen (Verpflichtung etc.) arbeite ich auch nur mit Terminen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Also hier ist es seit Jahren üblich, dass die Geschäftsstelle den Termin vergibt. Aber das funktioniert auch nur, weil der UdG schon seit Jahren in der Abteilung arbeitet und sich daher sehr gut auskennt. Es gibt 2 Termine pro Tag. So ist auch noch genug Zeit zwischen den Terminen bzw. es gibt keinen Stau vor dem Büro.

    Die Bürger kommen vorbei oder rufen an, bekommen dann einen Termin und eine genaue Ansage (also Laufzettel), was alles an Urkunden mitgebracht werden muss. Am Terminstag werden dann zuerst die Daten im Programm erfasst und dann sieht der Rechtspfleger die Akte und die Bürger das erstemal.

    Ausschlagungen werden ohne Termin aufgenommen, also dazwischengeschoben. Diese schlagen auch immer erst in der Geschäftsstelle auf, da die Daten erfasst werden müssen. Wenn es viele Personen auf einmal sind, werden diese zur Not familienweise ins Zimmer gebeten. Eine Lösung gibt es immer.

    Wichtig sind halt genaue Absprachen zwischen Rechtspfleger und Geschäftsstelle zum Verfahrensablauf!

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • So ähnlich läuft es an einem der Gerichte, an denen ich die Nachlasssachen bearbeitet habe, auch. Es ist in Outlook ein Gruppenkalender eingerichtet. Darin trägt die SE die Termine ein mit Namen des Antragstellers/Ausschlagenden, Angabe des Anliegens und Telefonnummer für den Fall, dass der RPfl. den Termin absagen muss. Die Rechtspfleger tragen in den Kalender ein, wann keine Termine passen.
    Die SE achtet darauf, nicht zu viele Termine auf einen Tag oder in zu kurzem Abstand zu vergeben und erklärt den Beteiligten, was sie mitbringen müssen.

    Das System funktioniert gut. Ich wollte das zunächst ändern, weil mir der Gedanke nicht gefiel, dass jemand anders meine Termine vergibt. Aber ich habe mich entschieden, es erst auszuprobieren, bevor ich es über den Haufen werfe und habe keine Beeinträchtigung meiner Arbeit festgestellt.
    Ist ja eigentlich auch nicht ungewöhnlich. In vielen Bereichen werden Termine von anderen Personen verwaltet.

  • Ich verstehe Cromwells energischen Widerstand gegen die Terminsvergabe durch die Geschäftsstelle übrigens nicht.

    Auch wenn der Vergleich hinkt, aber es dürfte sich kein Arzt finden, der seine Termine selbst vergibt und Absagen entgegennimmt, was zur Folge hätte, dass jeder in seinem Sprechzimmer erscheinen müsste, auch wenn er nur einen Termin bekommen oder absagen möchte.

    Wichtig sind natürlich sowohl beim Arzt als auch beim Gericht genaue Absprachen zur Terminierung.


  • Wichtig sind natürlich sowohl beim Arzt als auch beim Gericht genaue Absprachen zur Terminierung.

    So sehe ich das auch. Letztlich muss es aber wohl jeder so regeln, wie er es für richtig erachtet.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (26. März 2014 um 10:01)

  • Ich vergebe keine Termine. Ich (und auch meine Geschäftsstelle) teilen den Leuten jedoch am Telefon mit, dass wenn sie mit mehr als 8 Personen kommen, der Termin länger dauern und Sie auch gerne Ihre Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift) vorab per E-Mail (alle Daten in einer Mail) schicken können. Dann geht es schneller. Klappt zwar nicht immer, aber dann müssen die Leute eben warten bis ich in aller Ruhe Ihre Daten abgetippt habe.

  • Also hier ist es seit Jahren üblich, dass die Geschäftsstelle den Termin vergibt. Aber das funktioniert auch nur, weil der UdG schon seit Jahren in der Abteilung arbeitet und sich daher sehr gut auskennt. Es gibt 2 Termine pro Tag. So ist auch noch genug Zeit zwischen den Terminen bzw. es gibt keinen Stau vor dem Büro.

    Die Bürger kommen vorbei oder rufen an, bekommen dann einen Termin und eine genaue Ansage (also Laufzettel), was alles an Urkunden mitgebracht werden muss. Am Terminstag werden dann zuerst die Daten im Programm erfasst und dann sieht der Rechtspfleger die Akte und die Bürger das erstemal.

    Das ist bei - hier regelmäßig vorkommenden - komplizierten erbrechtlichen Fallgestaltungen undenkbar, weil man sich im Rahmen der Terminsvorbereitung bereits Gedanken über die Richtung machen muss, in der die Sache - etwa eine Testamentsauslegung, Nacherbfolge oder TV - laufen könnte.

    Der Urkundsbeamte kann so erfahren sein wie er will.
    Oder terminiert er vielleicht auch für den Richter?

  • So ähnlich läuft es an einem der Gerichte, an denen ich die Nachlasssachen bearbeitet habe, auch. Es ist in Outlook ein Gruppenkalender eingerichtet. Darin trägt die SE die Termine ein mit Namen des Antragstellers/Ausschlagenden, Angabe des Anliegens und Telefonnummer für den Fall, dass der RPfl. den Termin absagen muss. Die Rechtspfleger tragen in den Kalender ein, wann keine Termine passen.

    Das würde mir nicht einmal im Traum einfallen.


  • Wie handhabt ihr das an euerm Nachlassgericht?

    Wir vergeben keine Termine. Wer kommt, der kommt. Wenn es zu viele werden, nehme ich mir 1-2 die die Verwandschaftsverhältnisse kennen, der Rest bleibt auf dem Flur (Daten sind durch die Geschäftstelle vorerfasst). Wenn dann alles unterschriftsreif ist kommen alle kurz rein, es wird vorgelesen, die unterschreiben und dann tschüss. Das nicht alle stehend in mein Büro gepasst hätten hatte ich noch nicht. 20 Leutchen müsste gehen.


    Genauso ist das bei uns auch und genauso mache ich das auch. Meistens bereite ich die EA sogar alleine vor und ergänze dann nur noch fix ein paar Daten. Die Gst. pflegt hier alle Daten ein, kontrolliert alle Urkunden und reicht mir dann die Akte mit einem Zettel rein, Wer alles da ist und ob alle Urkunden vorliegen, bzw. Was noch fehlt. Wenn ich hier so lese, habe ich paradiesische Zustände.

  • Ich verstehe Cromwells energischen Widerstand gegen die Terminsvergabe durch die Geschäftsstelle übrigens nicht.

    Auch wenn der Vergleich hinkt, aber es dürfte sich kein Arzt finden, der seine Termine selbst vergibt und Absagen entgegennimmt, was zur Folge hätte, dass jeder in seinem Sprechzimmer erscheinen müsste, auch wenn er nur einen Termin bekommen oder absagen möchte.

    Wichtig sind natürlich sowohl beim Arzt als auch beim Gericht genaue Absprachen zur Terminierung.

    Der Rechtspfleger ist sein eigener Herr (meinetwegen auch die Rechtspflegerin ihre eigene Frau) und nicht der Büttel der Geschäftsstelle.

    Ansonsten: Richtig, der Vergleich hinkt. Der passende Vergleich wäre zum Richter zu ziehen.

  • Ich denke, nach anderthalb Tagen heißer Diskussion haben wir herausgefunden:

    Kommunikation ist alles. Wer seine Geschäftsstellen ordentlich erzogen hat, kann so arbeiten, dass es ihm gefällt und der Geschäftsbetrieb läuft.
    Wer's Maul nicht aufmacht, muss sich nicht wundern, wenn's knirscht im Getriebe.
    Wenn man was ändern will, muss man was sagen.

    Es gibt Verfechter, die behaupten, die Geschäftsstelle darf nichts, gar nichts alleine.
    Es gibt Verfechter, die sagen, dass die Geschäftsstelle erst dann kommen darf, wenn der Rechtspfleger nur noch unterschreiben muss.

    Irgendwo dazwischen werden wir uns alle wiederfinden. :cup:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ansonsten: Richtig, der Vergleich hinkt. Der passende Vergleich wäre zum Richter zu ziehen.

    Nein. Der Unterschied zu einem richterlichen Termin, zu dem Zeugen geladen werden (dazu gehört auch die Entscheidung, welche Zeugen und ggfs. in welcher zeitlichen Reihenfolge), der mit den Parteivertretern abgestimmt wird und zu dem evtl. besondere Anordnungen zur Sicherheit getroffen werden, ist größer als der Unterschied zu einem Termin beim Arzt. Insbesondere steht hier oft auch noch die Entscheidung an, ob überhaupt (schon) terminiert wird.

  • Ich sehe keinen Unterschied zum Nachlassrichter.

    Auch bei den Rechtspflegerterminen sind mitunter - jedenfalls hier bei uns - anwaltliche Vertreter oder Steuerberater der Beteiligten anwesend, die besagten "Anordnungen zur Sicherheit" gibt es im Nachlassbereich praktisch nicht und die Frage der Terminierungsreife beurteilt sich - wie stets - nach dem Akteninhalt (z B. Beiziehung von Akten des vorverstorbenen Ehegatten, Rücklauf von Anfragen, Grundbucheinsichten usw.). Und diesen Akteninhalt hat der Rechtspfleger und nicht die Geschäftsstelle zu beurteilen.

    Dass der Nachlassrichter selbst terminiert, steht wohl außer Zweifel. Jetzt werden die nachlassrechtlichen Richtervorbehalte aufgehoben und auf einmal terminiert anstelle des Rechtspflegers die Geschäftsstelle? - Absurd.

  • Ich bezog mich oben nicht auf Termine eines Nachlassrichters. Solche gibt es hier praktisch nicht.

    Dieses ist eine der wenigen Angelegenheiten, in denen ein Vergleich zwischen Richter und Rechtspfleger völlig fehl am Platze ist. Der Richter ist nun einmal nicht für die Aufnahme von Erklärungen und Anträgen zuständig. Und Termine im laufenden Verfahren (wenn sie denn mal vorkommen) werden hier natürlich auch nicht durch die SE geregelt.

    Im Übrigen kann ich Deine Empörung nicht nachvollziehen. Es ist ja nicht so, dass die SE die Befugnis hätte, dem RPfl etwas aufzuzwingen. Es besteht einfach eine Absprache, dass Anrufe und Publikum zuerst bei der SE auflaufen und dort alles vorbereitet wird.

  • Wir machen erst überhaupt keine Termine. Wer kommt, der kommt. Wer nicht kommt, der lässt es halt.
    Und wenn dann 20 Leute versuchen neben mir und meiner teils psychotischen Büroeinrichtung Platz zu finden, dann ist das eher ein Problem der Physik. Aber auch das ist lösbar.

  • Ansonsten: Richtig, der Vergleich hinkt. Der passende Vergleich wäre zum Richter zu ziehen.

    Ich bin auch gerne Herr meiner Termine, das ändert aber nichts daran, dass meine Termine von jemand anderem gemacht werden (dem/der Vorsitzenden, das ist aber natürlich nicht das gleiche wie oben beschrieben).

    Aber Kollegen aus anderen Bundesländern erzählen durchaus, dass dort die Geschäftsstellen Terminsvorabsprachen sogar für Kollegialgerichte machen, nämlich die manchmal quälenden Telefonate mit Anwälten, die so vielbeschäftigt sind, dass sie nie einen Termin finden und trotzdem jedes Mandat mitnehmen müssen. Diese Terminfindung soll, so wird mir gelegentlich erzählt, mit allen Beteiligten dann die Geschäftsstelle vornehmen und dann nur noch eine Notiz an den/die Vorsitzende/n reinlegen mit dem abgestimmten Termin und einem "passt es?"

    Wie immer dürfte es eine Frage des Tons und der Rücksichtnahme untereinander sein.

    Mit dem "Selbst-Zusammenstauchen" einer Geschäftsstelle wäre ich trotzdem vorsichtig. Zum einen hat nach bayerischer Gerichtsorganisation der Richter kein direktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsstelle, vielmehr läuft das über die Gruppenleiter der Verwaltung bis zum Verwaltungsleiter und erst in der Position des Präsidenten/Direktors laufen der richterliche Zug und der Verwaltungszug wieder zusammen. Zum anderen habe ich einmal eine Racheaktion einer Geschäftsstelle auf die Bitte hin, einen Schriftsatz auch vier Tage vor dem Termin noch zu übersenden ("den können wir doch hierlassen, den händigen sie dann im Termin aus") erlebt. Der Schriftsatz wurde dann tatsächlich noch versandt - unter falschem Az an falsche Parteivertreter und tauchte deutlich später dann als Irrläufer wieder auf.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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