Parteireisekosten erstattungsfähig?

  • Hallo
    Auswärtige Partei beauftragt einen RA mit Sitz am PG, eine eV zu beantragen. Diese wird antragsgemäß erlassen. Nun beantragt der RA neben seinen Gebühren auch die Reisekosten der Partei zu ihm (Informationsreisekosten). Die Frage ist jetzt, ob diese erstattungsfähig sind. Meiner Meinung nach sind sie es, da bei einer Klage diese auch erstattungsfähig wären und es keinen Unterschied machen dürfte, ob jemand einen RA mit der Erstellung einer Klage oder einer eV. beauftragt. Wie seht ihr das?

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