Die Rechtspflegerin kürzt meine Vergütung mit folgender Begründung:
"Mit Schreiben vom 16.07.2012 hat die Nachlasspflegerin dem Nachlassgericht die Überschuldung des Nachlasses angezeigt. Die Stellung eines Insolvenzantrags unterblieb trotzdem."
Mein Fall:
A verkauft sein Grundstück an B. A wurde dabei von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten. Genehmigung unterblieb, weil A starbt. Ewig später werde ich bestellt um die Angelegenheit entsprechend zu prüfen und ev. die Genehmigung zur Veräußerung als Vertreter der unbekannten Erben zu erteilen. Dieses erfolgt schließlich. Meine Ermittlungen sind äußerst schwierig. Die Wohnung des Erblassers war bereits geräumt. Unterlagen, Post, Hinweise lagen keine vor. Zunächst wurde die Überschuldung vermutet. Dann war doch noch was da. Weitere Ermittlungen führten wieder zur Überschuldung. Der Nachlassrichterin 1 habe ich das berichtet. Alle bekannten Gläubiger waren mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden. Dann kam Nachlassrichterin 2 an die Stelle. Diese war mit der Vorgehensweise auch einverstanden. Ein Grund die Eröffnung der Nachlassinsolvenz zu beantragen lag nicht vor. Alle Gläubiger warteten. Nachdem ich nicht sicher weitere Gläubiger ausschließen konnte (war ja nichts mehr da), habe ich das Aufgebotsverfahren beantragt um den Nachlass nicht unnötig mit meinen Ermittlungskosten zu belasten. Dann kam Nachlassrichter Nr. 3 an die Stelle und ist mega wütend geworden, hat mich angegriffen, mich sofort entlassen und das Fiskuserbrecht festgestellt. Über meine Vergütung wurde nun ewig nicht entschieden. Klar, ich habe das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt und den Betrag in Höhe meiner beantragten Vergütung auf ein separates Treuhandkonto hinterlegt - weil der Erbe das Nachlasskonto auflösen wollte. Nachlassrichterin Nr. 4 (!!! Ja, schon wieder ein Wechsel innerhalb von nur 2 Jahren!) hat genau das wiederholt, was Nachlassrichter Nr. 3 auch schon sagte: "Ich hätte die Nachlassinsolvenz beantragen müssen und auch einen Antrag (?) zur Feststellung des Fiskuserbrechts stellen müssen".
Ich bin langsam fertig mit den Nerven. Nun haben mich zwei Nachlassrichter in der Vorgehensweise begleitet und dann kurz vor dem Abschluss die KEULE! Auch wird mir vorgeworfen, ich hätte rechtswidrig gehandelt und die Vergütung ohne Genehmigung "entnommen". Wie wird sonst ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt? Ich habe das Geld nicht in mein Privatvermögen einfließen lassen!
Darf die Vergütung "gekürzt" werden? Ich werde das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen und suche nach Fundstellen zu genau diesem Fall.