Hallo Forengemeinde,
die Gläubigerseite (wir vertreten den Schuldner) hat zunächst einen Antrag auf Erlass eines Pfüb gestellt und auch ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen. Da das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar war, erging offenbar von dem Vollstreckungsgericht eine Zwischenverfügung, sodass alsdann später ein Pfändungsbeschluss (720a ZPO) erging. Zwischen dem ursprünglichen Antrag und Zustellung des Pfändungsbeschlusses vergingen ca. 3 Monate. In dieser Zeit hat die Gläubigerseite regelmäßig vorläufige Zahlungsverbote zustellen lassen und verlangt jetzt die Zahlung der jeweiligen GV-Kosten von unserem Mandanten. Ist unser Mandant hierzu verpflichtet? Für die allererste Zustellung wäre das ja in Ordnung.
Da das Berufungsverfahren nunmehr rechtskräftig abgeschlossen ist, hat die Gläubigerseite den Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses gestellt und RA-Gebühren hierfür in Ansatz gebracht. Ist der Antrag eine neue Angelegenheit oder gehört dieser Antrag zum Pfändungsbeschluss?
Leider habe ich zu diesen Themen bisher nichts finden können.
Wenn mir jemand eine Fundstelle benennen könnte, würde ich mich freuen.
Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten und/oder Fundstellen.
LG Enzian