Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Ein Zwangsverwaltungsverfahren, dass auf Antrag der Bank X aus der erstrangigen Grundschuld angeordnet wurde, läuft schon über fünf Jahre. Jetzt kommt die Sparkasse, berichtet, dass sie aufgrund Abtretung Rechtsnachfolger ist, und beantragt den Anordnungsbeschluss und den Teilungsplan dahin abzuändern, dass sie jeweils als Gläubiger anstelle der Bank X eingetragen wird. Sie weist die Abtretung nach, die Eintragung im Grundbuch ist bereits erfolgt, der Vollstreckungstitel ist umgeschrieben und samt Vollstreckungsklausel zugestellt. Im Ergebnis ist für mich klar die Rechtsnachfolge nachgewiesen.
Ich frage mich aber, was mache ich als Vollstreckungsgericht jetzt. In der Kommentierung kann ich nichts finden. Folgende Alternativen fallen mir ein:
a) Ich mache ein formloses Schreiben an den Zwangsverwalter, in dem ich ihm die nachgewiesene Rechtsnachfolge mitteile verbunden mit der Bitte künftige Auszahlungen auf Gläubigerseite an die Sparkasse vorzunehmen.
b) Ich mache einen förmlichen Beschluss zur Abänderung des Anordnungsbeschlusses und des Teilungsplans. Aber auf welcher Rechtsgrundlage ?
Wer weiß etwas zu diesem Thema ?