Hallo Zusammen,
ich bin relativ neu hier und versuche mich mal an meinem ersten Beitrag:
Ich habe eine Betreuungssache, in der ein Verfahrenspfleger in einer Genehmigungssache bestellt war. Genehmigung wurde verweigert und auch durch LG bestätigt. Der Verfahrenspfleger ist ein Rechtsanwalt und rechnet nach RVG ab. Soweit so gut, das ist in Ordnung. Der Umfang der Sache usw. rechtfertigt dies. Meine Kollegin, die den Fall vorher bearbeitet hat, hat den Bezirksrevisor eingeschaltet, der sagt auch i. O.
Jetzt hat der Verfahrenspfleger aber eine Terminsgebühr angemeldet. Es hat zwar kein Anhörungstermin stattgefunden, aber es waren einige Telefonate mit den Parteien notwendig um die Situation zu erörtern und beurteilen zu können.
Der Bezirksrevisor sagt nun, dass er Zweifel an dieser Gebühr hätte.
M. E. lassen aber doch auch "Besprechungen ohne Beteiligungen des Gerichts" gerade diese Terminsgebühr entstehen. Oder bin ich da irgendwie auf dem falschen Dampfer?
Ach ja und dann kommt auch noch dazu: Die Betreute ist mittlerweile verstorben.
Was lege ich denn nun zugrunde, Vermögen zum Todestag?
Den BezRev verstehe ich so, dass ich, sollte Mittellosigkeit vorliegen auch nur die PKH-Gebühren ansetzen darf.
Die DAme ist aber jetzt schon 1 JAhr tot. Ich setze ja zunächst eh gegen die Staatskasse fest, aber soll ich (sollte keine Mittellosigkeit vorliegen) das ernsthaft noch nach einem Jahr von den Erben zurückverlangen können?
Muss gleich nochmal in die Akte schauen, wenn liegt das Vermögen aber knapp überhalb der Schongrenze von 2600 €. Das ist ja dann bestimmt für die Beerdigung drauf gegangen.
Über Antworten würde ich mich freuen