Hallo Ihr!
Vielleicht kann mir einer von euch ja weiterhelfen?
Es soll eine Forderung über 10.000,00 EUR gegen einen Schuldner mit Sitz in Dänemark per Mahnverfahren geltend gemacht werden.
Das geht doch, oder etwa nicht? Das „normale“ europäische Mahnverfahren hat doch nichts mit dem europäischen Zivilverfahren für geringfügige Forderungen / europäischen Zahlungsbefehl zu tun, oder?
Verwirrt bin