Wie würdet ihr folgenden Fall beurteilen?
Das erstinstanzliche Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Weiter kann die unterlegene Partei die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die begünstigte Partei Sicherheit in gleicher Höhe (...) leistet. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, diese wurde zurückgewiesen.
Gemäß § 708 Nr. 10 ZPO hat das Berufungsgericht ausgesprochen, dass das erstinstanzliche Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist. Ist damit auch die Abwendungsbefugnis hinfällig?
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