Personalakte - Aufbewahrung von Unterlagen

  • Hallo zusammen,

    nach unserem Beamtengesetz sind Unterlagen über ... Umzugs- und Reisekosten fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen wurde, aufzubewahren.

    Nach Ablauf der 5 Jahre entnehme ich sie aus der Personalakte.

    Was aber ist mit Unterlagen über Trennungsgeld?

    Steht explizit nicht drin. Ist das von "Umzugs- und Reisekosten" mit erfasst?

    Danke.

  • Dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 BRKG folgend wird zwar Trennungsgeld (§ 15 Abs. 1 BRKG) nicht von der Reisekostenvergütung erfasst. Aber das Trennungsgeld ist immerhin im BRKG geregelt und wird nur gezahlt, wenn Umzugskosten nicht zugesagt wurden.
    Daraus könnte man folgern, dass es zum einen Reisekosten (einschließlich Trennungsgeld) und andererseits Umzugskosten gibt. Im Sinne der Aufbewahrungsvorschriften dürften unter Umszugs- und Reisekosten demnach auch Trennungsgelder fallen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!