Hallo zusammen,
nach unserem Beamtengesetz sind Unterlagen über ... Umzugs- und Reisekosten fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen wurde, aufzubewahren.
Nach Ablauf der 5 Jahre entnehme ich sie aus der Personalakte.
Was aber ist mit Unterlagen über Trennungsgeld?
Steht explizit nicht drin. Ist das von "Umzugs- und Reisekosten" mit erfasst?
Danke.