Hallo,
ich habe aber folgenden Fäll, wo ich nicht so richtig weiter komme:
Insolvenzverfahren mit vorläufiger Verwaltung. Der vorläufige Verwalter hatte eine Einzelermächtigung zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten. Kurz nach Eröffnung des Verfahrens erklärt er Masseunzulänglichkeit.
jetzt - Jahre später - wird die Schlussrechnung eingereicht. Aus der ist zu ersehen, dass er alle Masseverbindlichkeiten aus der vorläufigen Verwaltung nach MUZ gezahlt hat, die Neumasseverbindlichkeiten zum großen Teil jedoch nicht. Wir haben uns jetzt mehrfach hin und hergeschrieben, kommen aber nicht auf einen gemeinsamen Nenner.
Wie seht ihr das? Was ist zu tun? Ist das vielleicht gar einen Fall für einen Sonderinsolvenzverwalter? Oder müssen die Neumassegläubiger theoretisch sich selber kümmern? Ist das überhaupt ein Gesamtschaden und somit Ein Fall eines Sonderinsolvenzverwalters? Einige Neumassegläubiger wurden bedient.