In meiner Akte soll eine GS eingetragen werden. Diese soll den Rang vor der bereits eingetragenenen AV erhalten, was auch bewilligt und beantragt wurde.
Diesbezüglich habe ich eine ZwVfg. an den Notar geschickt, da die Eintragung so noch nicht erfolgen konnte.
Nun erhalte ich den Antrag auf Eigentumsumschreibung sowie auf Löschung der AV.
Nach erfolgter Eigentumsumschreibung sowie Löschung der AV soll die mit Schreiben vom ... vorgelegte Grundschuld eingetragen werden. Diesbezüglich wurde nichts dazu gesagt, dass der Antrag bzgl. Vorrangeinräumung zurückgenommen wird.
Meine Frage ist nun, ob ich eine geänderte Bewilligung/Antrag benötige ob ich den Antrag bzgl. der Vorrangeinräumung als gegenstandslos betrachte, da die Vormerkung ja gelöscht wurde.