Eintragung Grundschuld (Vorrangeinräumung hinfällig)

  • In meiner Akte soll eine GS eingetragen werden. Diese soll den Rang vor der bereits eingetragenenen AV erhalten, was auch bewilligt und beantragt wurde.

    Diesbezüglich habe ich eine ZwVfg. an den Notar geschickt, da die Eintragung so noch nicht erfolgen konnte.

    Nun erhalte ich den Antrag auf Eigentumsumschreibung sowie auf Löschung der AV.

    Nach erfolgter Eigentumsumschreibung sowie Löschung der AV soll die mit Schreiben vom ... vorgelegte Grundschuld eingetragen werden. Diesbezüglich wurde nichts dazu gesagt, dass der Antrag bzgl. Vorrangeinräumung zurückgenommen wird.

    Meine Frage ist nun, ob ich eine geänderte Bewilligung/Antrag benötige ob ich den Antrag bzgl. der Vorrangeinräumung als gegenstandslos betrachte, da die Vormerkung ja gelöscht wurde.

  • Ebenso.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hat der Notar in der Regel getan.

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