Kontopfändung bei bestehendem Darlehen

  • Hallo zusammen,

    meine Frage richtet sich v.A. an die Banker.

    Wenn eine Kontopfändung eingeht, jedoch der Kunde neben dem Girokonto noch ein Darlehen hat, dieses jedoch NICHT rückständig ist, bin ich doch als Bank verpflichtet, evtl. pfändbares Guthaben auf dem Girokonto an den Gläubiger abzuführen? Sehe ich das richtig?

  • Machen die Banken nicht in solchen Fällen ein Pfandrecht an dem Kontoguthaben gem. AGB-Banken geltend? :gruebel:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Es kommt darauf an.....Spätestens zum nächsten Ratentermin des Darlehens (in der Regel monatlich) habe ich eine fällige Forderung aus dem Darlehen, die ich dann natürlich mit dem Guthaben auf dem Girokonto verrechne. Darüber hinaus gehendes Guthaben ist abzuführen. Praktisch halte ich aufgrund AGB-Pfandrecht wenigstens den nächsten fälligen Ratenbetrag zurück.

    Bspl: Pfändbares Gutahen auf Girokonto per 20.04 = 500,00 EUR; Fällige Darlehensrate am 30.04. 200,00 EUR --> An den Gläubiger werden 300,00 EUR abgeführt.

    Das o.a. gilt nur für pfändbares Guthaben auf nicht P-Konten.

  • In der Tat zieht das AGB - Pfandrecht dann nicht, wenn der Dispositionskredit auf einem gepfändeten Konto durch den Kunden in Anspruch genommen wird. Dann greift der - in der Regel mitgepfändete - Anspruch auf die Auszahlung von inanspruchgenommener freier Kreditlinien. Das heißt, das Konto ist gepfändet, es besteht ein "freier" Dispositionskredit in Höhe von z.B. 500,00 EUR und der Kunde bittet um Überweisung von 300,00 EUR an den Energielieferanten (oder wen auch immer). In diesem Moment ist der Dispositionskredit in Anspruch genommen und der gewünschte Betrag muss an den Pfändungsgläubiger (und nicht an den Energielieferanten) gezahlt werden. Hier kann die Bank nicht mit eigenen Forderungen verrechnen. Aber wann passiert das denn in der Praxis?

    Die Konsequenz ist doch, dass der Dispokredit durch die Bank gekündigt wird und somit kann auch kein Anspruch mehr geltend gemacht werden.

    In der Praxis wird das Konto durch jeden Zahlungseingang zurückgeführt und erst wenn ein Habensaldo entsteht, kommt der Pfändungsgläubiger zum Zug.

    Schönes Wochenende.

  • :gruebel: Das Girokonto ist von Natur aus täglich fällig.


    Ich spreche von einem vertraglich vereinbarten Kontokorrentkredit. Da wird täglich saldiert, das ist ja
    auch die Besonderheit des Bankkontokorrent.

    Aber ich kann als Bank ja z.B. nicht von heute auf morgen den Kredit löschen, weil ich eine Kündigungs-
    frist von mindestens 4 Wochen einhalten muss. Und erst die KÜndigung stellt aus meiner Sicht
    die Fälligstellung da, sodass AGB Pfandrecht greift.

    Wenn ich euch richtig verstehe, bucht ihr pfändbare Guthaben von andren Knten auf das überzogene Konto
    mit dem Dispokredit? Daraus lese ich ab, dass ihr nach Pfändungseingang die Dispokredite nicht kündigt??

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