Hallo zusammen,
meine Frage richtet sich v.A. an die Banker.
Wenn eine Kontopfändung eingeht, jedoch der Kunde neben dem Girokonto noch ein Darlehen hat, dieses jedoch NICHT rückständig ist, bin ich doch als Bank verpflichtet, evtl. pfändbares Guthaben auf dem Girokonto an den Gläubiger abzuführen? Sehe ich das richtig?