• [quote='Notar_BW','RE: Voreiliger Notar die Ruhe:
    Ich denke, ohne Betreuung keine betreuungsgerichtliche Genehmigung.

    D.h.: nach eins kommt zwei.

    Erst mal das Betreuungsbestellungsverfahren durchführen. Schauen was da rauskommt. Vielleicht wird ja der "Betreuer" aus der notariellen Urkunde auch wirklich Betreuer. Dann kann anschließend das Genehmigungsverfahren problemlos durchgeführt werden (Thema: Handlungen eines Nichtberechtigten, der anschließend Berechtigter wird). QUOTE]

    Eine Nachgenehmigung ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn die Erklärende zur Betreuerin bestellt wird, deshalb ärgert mich ja das Handeln das Notars.

    Insoweit stimme ich aber überein: Erst einmal abwarten.

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