Hallo zusammen,
wir haben hier einen Fall, in dem ein Schuldner auf vorläufig vollstreckbares Zahlungsurteil nur den Nennbetrag als Sicherheit geleistet hat (100%) und nicht besagte 110%. Damit ist die Sicherheitsleistung zu gering.
Konnte er die Vollstreckung damit (zumindest teilweise) abwenden?
Oder können wir (gegen Sicherheitsleistung iHv. 110%) nun den vollen Betrag vollstrecken?
Grüße,
eure Nulpe.