Masseverbindlichkeit Vergütung / Arbeitskraft Fiskuserbe

  • Wir befassen uns gerade mit der Frage, inwiefern die Vergütung des Fiskuserben (= allgemeiner Stundenverrechnungssatz von € X gem. hiesiger Gebührenregelungen für die Arbeitskraft eines Beamten des gehobenen oder höheren Dienstes) in der Nachlassinsolvenz Masseverbindlichkeit nach § 324 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist.

    Wie weit geht der Umfang der Aufsicht und Prüfung durch das Insolvenzgericht: Kann dem Insolvenzverwalter eine bestimmte Rechtsauffassung vorgegeben werden?

    Die Situation ist hier etwas verfahren:


    • die mit den Fiskuserbschaften befasste Mitarbeiterin hält dies für Masseverbindlichkeiten,
    • wir vorbehaltlich endgültiger Befassung mit der Frage eher nicht,
    • die beiden Insolvenzverwalter, die nach den hiesigen Gepflogenheiten in vom Nachlasspfleger oder dem Fiskus beantragten Nachlassinsolvenzen bestellt werden, sind zwischen die Fronten geraten und haben ein Gutachten pro Masseverbindlichkeit eingeholt.

    :confused: :gruebel:

  • nur als Bauchgefühl: keine Masseverbindlichkeit daraus, dass der Erbe selbiges verwaltet.

    Eine Vorgabe durch das Gericht kann mE nicht erfolgen. Die Einordnung liegt im Frühjahr(Haftungs-)Risiko des IV.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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