Ich hätte hier mal eine formale Frage:
Hier kommt es nicht selten vor, dass Insolvenzquoten an die Gläubiger nicht ausgezahlt werden können, weil die Anschrift nicht ermittelt werden kann, der Verrechnungsscheck nicht eingelöst wird oder aber das Geld zurück kommt. In solchen Fällen beantragt der Insolvenzverwalter die Hinterlegung. Er macht das aber immer nur mit einem Antrag, in dem dann häufig auch mehrere Gläubiger mit ihren jeweiligen Quote als Empfangsberechtigte aufgeführt werden.
Bräuchte ich hier nicht für jeden Gläubiger einen eigenen Antrag, denn sonst müssten ja immer alle Gläubiger bei der Auszahlung einr Quote an den jeweils anderen Gläubiger freigeben?