Hinterlegung InsO Quote für mehrere Gläubiger

  • Ich hätte hier mal eine formale Frage:

    Hier kommt es nicht selten vor, dass Insolvenzquoten an die Gläubiger nicht ausgezahlt werden können, weil die Anschrift nicht ermittelt werden kann, der Verrechnungsscheck nicht eingelöst wird oder aber das Geld zurück kommt. In solchen Fällen beantragt der Insolvenzverwalter die Hinterlegung. Er macht das aber immer nur mit einem Antrag, in dem dann häufig auch mehrere Gläubiger mit ihren jeweiligen Quote als Empfangsberechtigte aufgeführt werden.

    Bräuchte ich hier nicht für jeden Gläubiger einen eigenen Antrag, denn sonst müssten ja immer alle Gläubiger bei der Auszahlung einr Quote an den jeweils anderen Gläubiger freigeben? :gruebel:

  • Kommt drauf an, was in den jeweiligen Landeshinterlegungsgesetzen bzw. Ausführungsverordnungen steht.

    Grundsätzlich würde ich eine einzelne Antragstellung verlangen. Wenn die Empfänger aber in die Hunderte oder gar Tausende gehen, stellt sich die Frage nach der Praktikabilität.

    Leider bietet das Insolvenzrecht noch keine Möglichkeit diese Summen anderweitig auszukehren (oft sind es ja nur Centbeträge). :(

  • Bei uns erfolgen immer einzelne Hinterlegungen für jeden Gläubiger. Die Zahlung an den einen Gläubiger ist ja völlig unabhängig von der Zahlung an einen anderen Gläubiger.


    Ja, so sehe ich es eigentlich auch! Dann werde ich mal um getrennte Antragstellung bitten!

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