Beklagter zu 1 und Beklagter zu 2 zu sollen gesamtschuldnerisch verurteilt werden, Schadensersatz zu leisten
Beklagter zu 1 wird durch RA X
Beklagte zu 2 wird durch RA Y vertreten
Die Klage wurde abgewiesen
Sowohl RA X und RY Y stellen Kostenfestsetzungsanträge.
aus der Akte ergibt sich, dass Beklagter zu 1 eine aktive Teilnahme an der Straftat, aus der der Schaden geltend gemacht wird, abgestritten hat. Gegen ihn wurde das Verfahren nach § 153 a StPO damals schon eingestellt
Die Klage wurde abgewiesen, weil der Sachverhalt zivilrechtlich nicht mehr geklärt werden konnte. Die Tat war 5 Jahre her, soweit ergab sich aus der Akte auch nicht, ob eventuell der Beklagte zu 1 doch nicht an der Tat beteiligt war ( was ja schon strafrechtlich wohl nicht geklärt wurde)
Lange Rede, kurze Frage: Wäre eine interessengerechte Prozessführung auch mit einem Rechtsanwalt möglich gewesen?