Guten Tag zusammen
Ich würde mich freuen, wenn jemand, vielleicht einer der vielen "Bänker", mal Licht ins Dunkle bringt, in dem ich gerade wandele
Ich habe in das Konto eines SC gepfändet inkl. Pfändung Dispo.
Da kein Guthaben auf dem Konto ist, habe ich mal versucht rauszubekommen, ob und wie ich an den Dispo kommen könnte für unseren Mandanten.
Nachdem ich jetzt hier einiges gefunden habe, u.a. ein BGH Urteil aus 2001, frage ich mich, wann eine Auszahlung überhaupt zum Tragen kommen könnte. Der Schuldner wird ja nicht über die Kontensperre hinaus lediglich über den Dispo verfügen können. Daueraufträge wird die Bank bei gepfändetem Konto nicht mehr ausführen, auch nicht aus dem Dispo. In dem BGH Urteil heißt es auch, daß es der Drittschuldnerin egal sein kann, an wen sie den Betrag zahlt, wenn eine solche Kreditlinie vereinbart ist. Z.B. heißt es: "Diese einschneidenden Folgen einer Pfändung in die vereinbarte Kreditlinie rechtfertigen es indessen nicht, die Vollstreckung vor dieser Maßnahme haltmachen zu lassen. ....muß der vollstreckende Gläubiger darauf zugreifen können."
Mich würde jetzt interessieren, wie die Bankfachleute hier das sehen (natürlich auch alle anderen) und warum, falls dem so ist, ein solcher Dispo nicht ausgezahlt wird oder ob doch
Vielen Dank schon mal für die Hilfe