Pfändung Dispo

  • Guten Tag zusammen :aufgeb:

    Ich würde mich freuen, wenn jemand, vielleicht einer der vielen "Bänker", mal Licht ins Dunkle bringt, in dem ich gerade wandele ;)

    Ich habe in das Konto eines SC gepfändet inkl. Pfändung Dispo.

    Da kein Guthaben auf dem Konto ist, habe ich mal versucht rauszubekommen, ob und wie ich an den Dispo kommen könnte für unseren Mandanten.

    Nachdem ich jetzt hier einiges gefunden habe, u.a. ein BGH Urteil aus 2001, frage ich mich, wann eine Auszahlung überhaupt zum Tragen kommen könnte. Der Schuldner wird ja nicht über die Kontensperre hinaus lediglich über den Dispo verfügen können. Daueraufträge wird die Bank bei gepfändetem Konto nicht mehr ausführen, auch nicht aus dem Dispo. In dem BGH Urteil heißt es auch, daß es der Drittschuldnerin egal sein kann, an wen sie den Betrag zahlt, wenn eine solche Kreditlinie vereinbart ist. Z.B. heißt es: "Diese einschneidenden Folgen einer Pfändung in die vereinbarte Kreditlinie rechtfertigen es indessen nicht, die Vollstreckung vor dieser Maßnahme haltmachen zu lassen. ....muß der vollstreckende Gläubiger darauf zugreifen können."

    Mich würde jetzt interessieren, wie die Bankfachleute hier das sehen (natürlich auch alle anderen) und warum, falls dem so ist, ein solcher Dispo nicht ausgezahlt wird oder ob doch :gruebel:

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe ;)

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Gerade im Netz gefunden: "Banken können einen eingeräumten Dispositionskredit jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist darüber hinaus möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kommt insbesondere in Betracht, wenn gegen den Kontoinhaber Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet werden oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt."
    Damit dürfte die Pfändung des Dispo letztlich ins Leer gehen. Was anderes hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert.

  • Damit dürfte die Pfändung des Dispo letztlich ins Leer gehen. Was anderes hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert.

    Mich hat zuerst die Threadüberschrift gewundert; da ich zunächst "Pfändung Disco" gelesen habe.:eek:

  • Welche BGH-Fundstelle hast Du denn gefunden? Wenn man den Dipso pfänden könnte, wäre das ja eine Art Zwangskredit, der dem Schuldner zu einem nicht vertretbaren Zinssatz aufgezwungen wird...

    In der Entscheidung ging es wohl darum, dass der Dispo gepfändet war und die Auszahlung an den Gläubiger zu erfolgen hat, wenn der Schuldner seinen Dispo tatsächlich in Anspruch nimmt. Wenn er also sein Guthaben überzieht und dann in den Dispo fällt. Das dann in Anspruch genommene (nicht vorhandene) Geld fließt dann nicht dahin, wohin der Schuldner es gern gehabt hätte, sondern an den pfändenden Gläubiger.

    Fundstelle hab ich jetzt nicht, aber die Entscheidung hat doch sehr für Aufsehen gesorgt (damals).

  • BGH, Urteil vom 29.03.2001, IX ZR 34/00.

    Zitat

    und die Auszahlung an den Gläubiger zu erfolgen hat, wenn der Schuldner seinen Dispo tatsächlich in Anspruch nimmt.

    und da frage ich mich, wie das gehen soll, wenn das Konto gepfändet ist.

    Zitat

    Mich hat zuerst die Threadüberschrift gewundert; da ich zunächst "Pfändung Disco" gelesen habe.

    :wechlach:

    So ist es mir die Tage in einem anderen Forum gegangen, wo ich statt "Mandanten auf das Kanzleiklo" gelesen habe "Mandanten auf das Katzenklo" :wechlach:

    Sorry OT ;)

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Darüber hab ich mir - ehrlich gesagt - noch nie Gedanken gemacht. Vorgesehen war wohl, dass man an Stelle des (künftigen) Guthabens den künftigen Negativsaldo pfänden wollte. Sobald der Schuldner 200,00 € abholen will, obwohl nix mehr da ist, werden die 200,00 € fällig - der Schuldner hatte ja ein Dispo vereinbart und die Bank müsste theoretisch an den Schuldner auszahlen. Das darf sie dann aber nicht, sondern muss an den Pfändungsgläubiger die Summe auszahlen, die der Schuldner eigentlich haben wollte.

    So jedenfalls die Theorie dahinter. In dem entschiedenen Einzelfall hat´s wohl funktioniert.

  • So wirklich einleuchten tut mir das immer noch nicht. Das Konto ist gepfändet, der Schuldner kann über nix mehr verfügen oder sollte es tatsächlich Schuldner geben, die dann in der Bank stehen und sagen "Jo mein Konto ist zwar gepfändet, aber gib mal Geld aus dem Dispo!"

    Das öffnet dem bösen Schuldner doch wieder Tür und Tor. Er guckt, daß nie Guthaben auf dem Konto ist und "lebt" mit dem Dispo, den er, wie sicher hier in meinem Fall, durch Zahlungen auf kleinere Aufträge immer wieder "auffrischt". Den muß es doch gar nicht interessieren, wenn eine Pfändung auf dem Konto ist, er bietet Raten an, der Gläubiger gibt das Konto frei, weil sonst keine Rate und der SC lacht, weil er nicht dran denkt die Rate zu zahlen und kann derweil wieder über den Dispo verfügen.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • So wirklich einleuchten tut mir das immer noch nicht. Das Konto ist gepfändet, der Schuldner kann über nix mehr verfügen oder sollte es tatsächlich Schuldner geben, die dann in der Bank stehen und sagen "Jo mein Konto ist zwar gepfändet, aber gib mal Geld aus dem Dispo!"


    Das kann rein theoretisch passieren, wenn die Bank vergisst, den Dispo zu kündigen. Normalerweise kommt das nicht vor, weil die fristloste Kündigung des Dispokredites raus geht, sobald der PfÜB bei der Bank reinflattert.
    Aber offensichtlich ist es einmal vorgekommen.....

  • In der Regel wird der Dispo bei uns nicht gekündigt. Das Konto ist aufgrund der Pfändung gesperrt und fertig.
    Natürlich könnte es jetzt theoretisch vorkommen, dass der Schuldner eine Überweisung einreicht oder eine Barauszahlung an der Kasse verlangt. Dieses verlangen wird aber mit dem Hinweis auf die Pfändung abgewiesen.....und nicht als Inanspruchnahme des Dispos angesehen :teufel:

  • Im übrigen haben die "Spezialisten" in der Zwischenzeit alle ein P-Konto, so dass überhaupt kein Dispo mehr vorhanden ist.

  • Der Praxisfall besteht darin, dass die Drittschuldnerin - Büroversehen etc. - die Pfändung nicht beachtet. Dann ist die Inanspruchnahme des Dispos mitgepfändet und die Auszahlung an den Schuldner erfolgt ohne schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Pfändungsgläubiger.

    Kommt selten vor, habe ich aber in 20 Jahren Zwangsvollstreckung schon das ein oder andere Mal erleben dürfen. :D

  • Vielleicht kannst du es besser verstehen, wenn ich es so formuliere:

    Es wird der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung der ihm aus dem Vertrag zwischen Schuldner und Bank zustehenden Gelder gepfändet. Das heißt, dass ihm zum einen aus dem Vertragsverhältnis Kontoguthaben auszuzahlen sind. Und in dem konkreten Fall, den der BGH entschieden hat, standen dem Schuldner wegen des Vertrages auch noch Dispo-Gelder zu. Der Schuldner hat offensichtlich nach Pfändung noch seinen von der Bank innerhalb des Vertrages eingeräumten Dispo in Anspruch genommen.

  • Vielleicht kannst du es besser verstehen, wenn ich es so formuliere:

    Es wird der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung der ihm aus dem Vertrag zwischen Schuldner und Bank zustehenden Gelder gepfändet. Das heißt, dass ihm zum einen aus dem Vertragsverhältnis Kontoguthaben auszuzahlen sind. Und in dem konkreten Fall, den der BGH entschieden hat, standen dem Schuldner wegen des Vertrages auch noch Dispo-Gelder zu. Der Schuldner hat offensichtlich nach Pfändung noch seinen von der Bank innerhalb des Vertrages eingeräumten Dispo in Anspruch genommen.

    Würde auch sagen, dass die BGH-Entscheidung aus 2001 von den Gläubigern die Missverstandeste ever ist und tatsächlich keine wirkliche praktische Relevanz entfalten dürfte.

    Dort wurde doch auf Wunsch des Schuldners eine Forderung Dritter aus dem Dispo bedient, obwohl eine Pfändung vorlag.

    Praktischerweise würde doch auf diese Idee eigentlich keine Bank kommen. :gruebel:

  • In der Regel wird der Dispo bei uns nicht gekündigt. Das Konto ist aufgrund der Pfändung gesperrt und fertig.
    Natürlich könnte es jetzt theoretisch vorkommen, dass der Schuldner eine Überweisung einreicht oder eine Barauszahlung an der Kasse verlangt. Dieses verlangen wird aber mit dem Hinweis auf die Pfändung abgewiesen.....und nicht als Inanspruchnahme des Dispos angesehen :teufel:


    Das wundert mich jetzt aber sehr. Klar ist das Konto gesperrt. Der Schuldner kann sich nicht mehr am Geldautomaten bedienen. Er muss immer an den Schalter gehen. Aber er kann den Dispo ausschöpfen, so lange der nicht gekündigt. Hier wissen die Leute ganz genau, wenn sie noch einen Dispo haben und sagen das auch lautstark. Wie windet ihr euch da raus? Da könnt ihr das Geld doch schlecht verweigern. :gruebel:
    In meiner Zeit in der Vollstreckung war dann eher die Frage, wer sich zuerst bedienen darf: Der Gläubiger mit der Pfändung oder die Bank, die den Dispo gekündigt hat und nun ihren "Kredit" zurück haben möchte - ohne Pfändung natürlich.

  • Ist mir eigentlich in 25 Jahren bisher nicht vorgekommen, dass der Schuldner im Falle einer Pfändung lautstark oder leise auf die Auszahlung des evtl. noch verfügbaren Betrages aus dem Dispo besteht. ...höchstens um die Pfändung zu zahlen bzw. anteilig zu zahlen und das lassen wir dann auch zu.

  • Vielleicht kannst du es besser verstehen, wenn ich es so formuliere:

    Es wird der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung der ihm aus dem Vertrag zwischen Schuldner und Bank zustehenden Gelder gepfändet. Das heißt, dass ihm zum einen aus dem Vertragsverhältnis Kontoguthaben auszuzahlen sind. Und in dem konkreten Fall, den der BGH entschieden hat, standen dem Schuldner wegen des Vertrages auch noch Dispo-Gelder zu. Der Schuldner hat offensichtlich nach Pfändung noch seinen von der Bank innerhalb des Vertrages eingeräumten Dispo in Anspruch genommen.


    Das ist schon klar, die Frage war nur, wie so was sein kann, wenn auf dem Konto eine Pfändung ist. Aber wurde ja gerade geschrieben, daß das eher ein Versehen sein kann und keine Absicht.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

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