Schönen guten Nachmittag!
Ich habe letztens einen Hinterlegungsantrag (HS1) zusammen mit dem Antragsteller ausgefüllt. Er hinterlegt den Kaufpreis aus einem Grundstückskaufvertrag (die Gründe warum, lasse ich mal außen vor.)
Der Verkäufer hat mind. eine Pfändung laufen. Der Pfändungsgläubiger hat sich bereits beim Käufer gemeldet, der Käufer hinterlegt daher weniger als den vereinbarten Kaufpreis. Ich fülle also mit dem Antragsteller das HS1 aus und verfüge HS5.
Die Akte befindet sich nun bei der Geschäftsstelle, die mir gerade Posteingang gebracht hat. Darin beantragt der Käufer den bezifferten Betrag aus dem HS1 zu ändern (zu reduzieren) da sich der Gläubiger nochmals gemeldet hat und weiteres Geld verlangt.
Meine Frage, kann ich das HS einfach handschriftlich nachträglich ändern (er befindet sich noch 4-fach in der Akte), oder muss der Antrag nochmal komplett neu gemacht werden?
Danke fürs Antworten
Döner