Wünsch Dir eine Gesetzesänderung

  • Wenn Ihr mal einen Tag Gesetzgeber spielen dürftet, welche Änderungen/Ergänzungen würdet Ihr in die InsO reinschreiben? Es gibt in der täglichen Arbeit ja so einige Themen, bei denen es immer wieder zum Streit kommt und wo eine klare Gesetzesänderung für Ruhe sorgen würde ...

    Ich fang mal an: Einführung einer klaren zeitlichen Grenze, bis zu der Forderungen zur Tabelle angemeldet werden können.

    Bin auf Eure Ideen gespannt!

  • "Im Schlusstermin" - danach ist Feierabend. War das nicht so? :gruebel:

    Ich wünsche mir den klaren Hinweis, dass der TH weder 1 x im Jahr berichten muss, noch dass er den Schuldner in der WVP anschreiben muss, wenn keine Überwachungspflicht besteht. Und dass kein Gericht wegen der Regelung "Hamma schon immer so gemacht und der unredliche Schuldner muss bestraft werden!" sowas "anordnen" darf. Wenn Infos gewünscht werden, soll sich das IG eben selbst bemühen. "Es besteht keine Pflicht!" und fertig.

  • Spontan fällt mir ein: Ich wünsche mir, dass die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen (§ 860e ZPO) in der Inso automatisch ohne Beschluss des Insogerichts gilt. Das ist natürtlich eher "Kleinkram", aber wenn ich länger darüber nachdenke, fallen mir bestimmt noch bessere Sachen ein.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Ach ja, da fiele mir noch ein: Eine verbindliche Regelung für Quotenrückläufer (darf man die Kosten der Ermittlung des Gl. von seiner Quote abziehen?) und für kleine Restbeträge, wo eine Verteilung nicht lohnt, wäre hübsch. Zu den beiden Punkten haben wir ja schon länger diskutiert.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Spontan fällt mir ein: Ich wünsche mir, dass die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen (§ 860e ZPO) in der Inso automatisch ohne Beschluss des Insogerichts gilt. Das ist natürtlich eher "Kleinkram", aber wenn ich länger darüber nachdenke, fallen mir bestimmt noch bessere Sachen ein.

    Und wie stellst Du Dir das vor? Der § 850e ZPO ist doch eindeutig an eine gerichtliche Anordnung geknüpft. Und die Verweisung in § 36 Abs. 1 InsO auf § 850e ZPO bzw. in § 292 Abs. 1 InsO auf § 36 InsO ebenfalls.

    Wer soll dann die Zusammenrechnung durchführen und aus welchem Einkommen soll der unpfändbare Betrag entnommen werden? Sollen die Drittschuldner das unter sich ausmachen oder der TH/IV bestimmen? Was ist, wenn es Arbeitseinkommen und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gibt oder Sozialgesetzbuchleistungen, die unpfändbar sind?

    Ich würde mir z.B. wünschen, dass der Gesetzgeber den Abs. 2 in § 89 InsO mal streicht, weil der überflüssig ist.

  • Die Einrichtung von Spezialkammern / -abteilungen für Insolvenzanfechtungssachen bei Amts-, Arbeits- und Landgerichten oder zumindest eine Zuständigkeit der KfH bei den Landgerichten.

  • Abtretungsfrist generell auf 5 Jahre verkürzen.

    Die neuen Verkürzungsregelungen - 5 / 3 Jahre - bis 2017 wieder abschaffen,
    so dass sie nicht zum praktischen Tragen kommen.

  • Verbot an die TH, mit 15 Seiten Schlussrechnung zu legen und der einzig inhaltlich relevanten Aussage, es war nichts zu verwerten, der Schuldner bezieht ALG II.

  • Die Einrichtung von Spezialkammern / -abteilungen für Insolvenzanfechtungssachen bei Amts-, Arbeits- und Landgerichten oder zumindest eine Zuständigkeit der KfH bei den Landgerichten.


    Dazu die Zuständigkeit von § 19 a ZPO und wir wären schon viel weiter :daumenrau.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Verbot an die TH, mit 15 Seiten Schlussrechnung zu legen und der einzig inhaltlich relevanten Aussage, es war nichts zu verwerten, der Schuldner bezieht ALG II.

    :wechlach::daumenrau

    Die bekommen wir auch.

    Habt "ihr" doch selbst so gewollt. Unsere Schlussberichte umfassen bis zu 9 Seiten - aber wir müssen ja immer brav auch all das aufzählen, was NICHT da ist. Ich hab den Sinn auch nicht verstanden. Aber wir haben seit Jahren eine Textvorlage, wo dann eigentlich nur zu jedem Punkt drinsteht: Hatte nix, hat nix, wird nie was haben. Kann man von mir aus auch abschaffen. Bericht zum Prüfungstermin gleich mit in IK-Verfahren mit ALG II & Co. Aber solange manche Gerichte es schick finden, mehrseitige Berichte in den Akten abheften zu dürfen, können wir daran gar nichts ändern.

  • Das sind nicht mal die Gerichte. Die internen Regeln, die sich manche Verbände der Insolvenzverwalter geben, sehen genau diesen Unsinn vor. Ich weigere mich aber neuerdings, dass alles mitzumachen und gelobe dem lieben Rainer, für Besserung zu sorgen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Soll ich dann in Zukunft in jedem Vergütungsbeschluss aufführen, für was ihr nichts bekommt?

    Mach doch, ich finde schon die richtigen Stellen, wo steht, was wir kriegen.

    Gegs:
    Den Teufel werde ich tun. Ist doch alles zwischen Gerichten und Verwaltern abgestimmt. Schön viel Papier für die Akten.

  • Soll ich dann in Zukunft in jedem Vergütungsbeschluss aufführen, für was ihr nichts bekommt?

    Wenn Du Dir die Arbeit machen willst. Unsere Buchhalterin hakt eh nur ab, ob die Gesamtsumme stimmt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Verbot an die TH, mit 15 Seiten Schlussrechnung zu legen und der einzig inhaltlich relevanten Aussage, es war nichts zu verwerten, der Schuldner bezieht ALG II.

    :wechlach::daumenrau

    Die bekommen wir auch.

    Habt "ihr" doch selbst so gewollt. Unsere Schlussberichte umfassen bis zu 9 Seiten - aber wir müssen ja immer brav auch all das aufzählen, was NICHT da ist. Ich hab den Sinn auch nicht verstanden. Aber wir haben seit Jahren eine Textvorlage, wo dann eigentlich nur zu jedem Punkt drinsteht: Hatte nix, hat nix, wird nie was haben. Kann man von mir aus auch abschaffen. Bericht zum Prüfungstermin gleich mit in IK-Verfahren mit ALG II & Co. Aber solange manche Gerichte es schick finden, mehrseitige Berichte in den Akten abheften zu dürfen, können wir daran gar nichts ändern.

    "Dein" Gerichtsberitt und dortige "Gepflogenheiten" kommen mir ohnehin zunehmend suspekt vor, aber ich kann's ja auch nicht ändern. :confused:

  • Die Bestimmung von Zuschlägen in % vom Regelsatz muss weg. Maßgeblich ist der Aufwand bzw. die Belastung. Auf die Augenrollerei, wenn man mal 500% Zuschlag auf einen einen Miniregelsatz haben will, kann ich gut verzichten. Und dann kann man auch den augenblicklich diskutieren Deckel von von 50% gleich in der Mottenkiste lassen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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