Hallo Leute, ich habe ein Problem:
Ein Erbbaurecht ist durch Zeitablauf 1986 erloschen. Der Grundstückseigentümer (=Urenkel des Erbbauberechtigten) beantragt die Löschung des Erbbaurechts aus diesem Grunde und weil nie ein Bauwerk errichtet wurde. Allerdings kann ich das ErbbauGrundbuch nicht einfach so schliessen, weil dort in Abt. II ausser dem Erbbauzins noch Grunddienstbarkeiten eingetragen sind. Unterlagen zur Einräumung der Rechte sind nicht vorhanden (Bodenreform, Unterlagen vernichtet).
Meines Erachtens muss ich die Berechtigten zur Sache wenigstens anhören (Löschungsankündigung o.ä.?), sofern sie ausfindig gemacht werden können (alter Eintrag, Suche sehr schwierig).
Was tue ich, wenn die Berechtigten nicht auffindbar sind oder nicht auf ihr Recht verzichten?
Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Erbbaugrundbuch schließen? Ich brauche dringend einen Rat.
Maus63