neues Recht?

  • hallo,

    Mahnbescheid ergeht am 02.07.13;Kläger anwaltlich durch RA B vertreten.
    Widerspruch wird eingelegt durch Beklagte am 10.07.2013

    Am 5.8.13 geht Klage durch RA B beim Prozessgericht ein.

    Gilt jetzt neues oder altes Recht?

  • Widerspruch wird eingelegt durch Beklagte am 10.07.2013


    War im Mahnbescheid für den Fall des Widerspruches bereits der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens durch den Kläger gestellt?

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  • wenn ich ehrlich bin, halte ich es für Unfug, dass das Mandat nur für den MB erfolgte und nicht auch für die Klage. Wenn der RA dieses aber so angibt, muss man von der Richtigkeit der Aussage angeben. Bei getrennter Mandatierung wird also die Klage nach neu abgerechnet.

  • Entscheidend ist der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung für das streitige Verfahren. Auch wenn der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens noch nicht im Mahnbescheid enthalten war und die Klage erst am 05.08. bei Gericht eingegangen ist, könnte Auftrag durchaus noch vor dem 01.08. erteilt worden und somit dennoch altes Recht maßgeblich sein. Es liegen ja nur wenige Tage zwischen Inkrafttreten und Klageeingang, zudem noch ein Wochenende dazwischen. Also den konkreten Auftragszeitpunkt erfragen.

    So unwahrscheinlich finde ich es übrigens nicht, dass der Mandant den Anwalt nicht auch sofort mit der Klage beauftragt sondern zunächst der Ausgang des Mahnverfahrens abgewartet wird, da nach dem Mahnbescheid häufiger doch noch Verhandlungen zwischen den Parteien erfolgen und so ein (inzwischen ziemlich kostspieliges) streitiges Verfahren vermieden wird.

  • Entscheidend ist der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung für das streitige Verfahren. Auch wenn der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens noch nicht im Mahnbescheid enthalten war und die Klage erst am 05.08. bei Gericht eingegangen ist, könnte Auftrag durchaus noch vor dem 01.08. erteilt worden und somit dennoch altes Recht maßgeblich sein. Es liegen ja nur wenige Tage zwischen Inkrafttreten und Klageeingang, zudem noch ein Wochenende dazwischen. Also den konkreten Auftragszeitpunkt erfragen.


    :daumenrau Das Vorgehen im letzten Satz erübrigt sich allerdings, wenn im MB bereits der Antrag gestellt wurde. Denn dann ist objektiv erkennbar vor dem 01.08.2013 bereits der bedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erteilt worden. Mit Widerspruch ist die Bedingung erfüllt und die Verfahrensgebühr (nach altem Recht) für das Klageverfahren entstanden.

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