Abschriften statt Ausfertigungen

  • Ich oute mich mal als Vollpfosten, da wir bis heute immer Ausfertigungen erstellt haben.

    BGH vom 27.09.2007, Aktenzeichen: IX ZA 8/07

    Leitsatz: Beschlüsse des Insolvenzgerichts sind nach § 8 Abs. 1 Satz 1 InsO zuzustellen, ohne dass es einer Beglaubigung und damit erst recht keiner Ausfertigung des Beschlusses bedarf.

    Ob da nun Ausfertigung oder Abschrift drüber steht ... , irgendwas muss die Geschäftsstelle ja ohnehin veranstalten, wenn sie die Urschrift expediert bekommen möchte.

    Ja, hier wird also auch ausgefertigt.

    (hat man denn bei einer Abschrift einen irgendwie gearteten Zeitgewinn - gerne auch in Zehntelsekunden ?)

  • Bei uns trat das Problem auf, da nun ForumSch.. eingeführt wird. Wir müssen die Abschriften immer abhaken und dann die Ausfertigungen anhaken.

    Der Zeitgewinn liegt darin, dass der UdG nicht mehr auf dem "Schriftstück" unterschreiben muss.

  • Bei uns trat das Problem auf, da nun ForumSch.. eingeführt wird. Wir müssen die Abschriften immer abhaken und dann die Ausfertigungen anhaken.

    Der Zeitgewinn liegt darin, dass der UdG nicht mehr auf dem "Schriftstück" unterschreiben muss.

    :eek: Ist das tatsächlich so ?

    Ich dachte,

    bei dem einen steht drauf: Ausgefertigt: bla, Kürzel, Siegel.

    bei dem anderen steht drauf: Für die Richtigkeit der Abschrift: bla, Kürzel, Siegel.

    :gruebel:

    Forumwas?nadanke:hoffebetemögeesnochlangedauernbiszurEinführung

  • Und ohne in Inso wat verloren zu haben: Ab dem 01.07.2014 gibt's Ausfertigungen nur noch auf Antrag. (habsch hier bei den Reformen gelernt)

  • eine Abschrift ist eine einfache Kopie und damit natürlich wesentlich schneller für die SE da keinerlei Beglaubigungsvermerk erforderlich

    Das ist aber erst seit 1999 so :teufel:

    Ja, wenn dem so sein sollte > ABSCHRIFTEN ! :D

    (Steht das irgendwo, wie eine "formal korrekte" Abschrift auszusehen hat,
    sprich das sie letztlich nicht mehr als eine "einfache Kopie" zu sein scheint ?)

  • Ich oute mich mal als Vollpfosten, da wir bis heute immer Ausfertigungen erstellt haben.

    Tröste dich :troest:, hier hat der § 8 InsO auch lange lange Zeit keine Beachtung gefunden. Inzwischen aber (fast :gruebel:) konsequent umgestellt auf einfache Abschriften und die Welt dreht sich weiter. Für den UdG ist es bei der Masse an Beschlüssen schon ein enormer Zeitfaktor, ob die Dinger auch gesiegelt und unterschrieben werden müssen. Über der ersten Zeile wird "Abschrift" eingesteuert und hübsch ist.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Hier werden sogar MiZi-Mitteilungen als automatisch generiertes Schreiben wie z.B. "... wird folgendes mitgeteilt: Dem Schuldner wurde durch Beschluss vom [Textmarke] Restschuldbefreiung erteilt." verschickt. Die Rechte für die Idee liegen nicht bei mir; darauf brachte mich eine Kollegin von einem anderen großen Gericht. Funktioniert super, mir ist nicht bekannt, dass seit der Einführung jemand eine Ausfertigung verlangt hat, auch wenn die nach MiZi verschickt werden muss. Ich habe das mal spaßeshalber kalkuliert: Das bringt uns eine Papierersparnis im mittleren fünfstelligen Blattzahl-Bereich im Jahr.

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