Der Schuldner unterhält ein KFZ, welches im Sicherungseigentum einer Bank steht, die den Kauf durch einen Kredit finanziert hat. Die Wertermittlung des KFZ ergab, dass die aktuelle Forderung der Bank höher ist als der Wert des KFZ.
Der Schuldner braucht das Auto für sein Job und bezahlt das Darlehen weiter aus seinem pfändungsfreien Einkommen. Insofern verwertet die Bank das Auto nicht.
Kann der Verwalter unabhängig davon die Feststellungspauschale von 4% der Bank in Rechnung stellen?
Falls ja, 4% wovon, da ja die Grundlage für die Berechnung der Pauschale fehlt (fehlender Verwertungserlös).