AC - alles clar.
Kostenausgleichungsverfahren und Abtretung
-
-
Valerianus kann ja evtl. seinen Beitrag editieren und das Zitat wieder rausschmeißen.
-
Auch ich gehe davon aus, dass das Zitieren meines Beitrages nicht erheblich für den Beitrag von Valerianus war.
-
Hat der Rechtspfleger nicht begründet, warum zwei getrennte KFB's erlassen wurde? Ich könnte mir vorstellen, dass er dachte, er könne keinen einheitlichen KFB erlassen, weil der Dritte im Spiel ist und eine Verrechnung des Anspruchs der Gegenseite mit dem Anspruch des Dritten mangels Gegenseitigkeit nicht möglich wäre.
Geht wahrscheinlich in die Richtung des hier schon häufiger aufgetretenen Problems, dass bei komplexeren Kostengrundentscheidungen gerne mehrere KFB gefertigt werden (auch wenn Richter die Hauptsacheentscheidung in einem Urteil hinbekommen).
-
Geht wahrscheinlich in die Richtung des hier schon häufiger aufgetretenen Problems, dass bei komplexeren Kostengrundentscheidungen gerne mehrere KFB gefertigt werden (auch wenn Richter die Hauptsacheentscheidung in einem Urteil hinbekommen).
Vielleicht. Das wäre aber nicht so schlimm, weil hier aus einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch zwei prozessuale Kostenerstattungsansprüche gemacht werden. Das mag zwar falsch sein, jedoch lässt sich (außer, wenn eine in die Insolvenz fällt [§§ 94 ff. InsO] leben damit, weil dann halt die Parteien selbst verrechnen. - Was hier aber geschieht, geht in Richtung "Anwendung materiellen Rechts durch den Rechtspfleger" in einem dafür nicht vorgesehenen Verfahren. Daher ja auch mein drastisches Beispiel in meinem vorletzten Beitrag.
-
Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde
Shit Grippe
Vielen Dank für eure Mithilfe; habe jetzt erst einmal sof. Beschwerde eingelegt!
LG
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!