Ich oute mich mal als Unwissende in der FGO :
Nach § 240 ZPO werden Zivilprozesse bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien unterbrochen. Da ich in der FGO keine korrespondierende Regelung gefunden habe, frage ich mal vorsichtshalber in die fachkundige Runde: Lässt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei (hier: des Klägers) den laufenden Prozess vor dem Finanzgericht unberührt?