Tattoo

  • Na, ich habe auch fast 20 Jahre seit der Verbeamtung auf Lebenszeit gewartet...:strecker (Von wegen Jugendsünde...)

  • ... Wobei: Ein Paragraphenzeichen seitlich am Bein wäre mit entsprechender Rockkürze im Vorstellungsgespräch bestimmt auch gut angekommen :D

    Wenn schon, dann wenigstens "§ 9 RPflG" oder "Artikel 33 GG", am besten aber kämen die Artikel 1 bis 19 GG im Volltext. ;) Alles andere würde ich lassen. Ich halte von Körperbemalung persönlich nichts. Wenn man dieser Jugendsünde schon nicht wiederstehen konnte, sollte man als Präsentant des öffentlichen Dienstes (gleich welcher Gewalt) Tattoos wenigstens verdeckt halten. Ein Tattoo ist nach meiner Ansicht Ausdruck eines Lebensgefühls, das muss man dem rechtsuchenden Bürger nicht ungefragt aufs Auge drücken.

  • Ein Tattoo ist nach meiner Ansicht Ausdruck eines Lebensgefühls, das muss man dem rechtsuchenden Bürger nicht ungefragt aufs Auge drücken.

    ...ebenso wie Frisur/Haarfarbe, ggf. Bartwuchs, Kleidung... klar *kann* man sich bei allem sehr neutral halten. Muss man aber nicht (auch wenn es Kollegen sowohl im Rpfl- als auch im Verwaltungsbereich gibt, die einem gerne etwas anderes aufzwingen möchten).
    Ich sehe bei den jungen Kollegen eine starke Tendenz dazu, die Individualität auch mehr zu zeigen - und das ist auch gut so. Wir sind eine moderne Justiz (oder wollen es zumindest irgendwann mal werden) und die OLGs haben eben nicht nur graue Amtsschimmel eingestellt.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich kann mich noch einen jungen Rpfl. mit Gesichtspiercing erinnern, der sich am Erstgericht beim GL vorstellte und in der Einzelvollstreckung eingesetzt werden sollte. Auf die Frage, ob es da ein Prob. gäbe, meinte dieser etwa, dass sich das Gericht schon von den Schuldnern unterscheiden sollte. :(

    Wie man sieht, gibt es ähnl. Ansichten auch heute noch. Wenn man also nicht unbedingt sofort anecken will, lieber auf Nr. sicher gehen und verdeckbare Stellen zur Verschönerung wählen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Sehe ich wie Pat.
    Frisch gewaschen und gute Umgangsformen - das darf das Publikum erwarten. Mehr nicht.:D

    Tätowierungen und Piercings sind in der bürgerlichen Mitte der Gesellschaft angekommen und schon lange kein Ausdruck eines "Lebensgefühls" mehr.
    Was für ein Lebensgefühl auch? "Ich sitze gern in Hafenkneipen"?

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich kann mich noch einen jungen Rpfl. mit Gesichtspiercing erinnern, der sich am Erstgericht beim GL vorstellte und in der Einzelvollstreckung eingesetzt werden sollte. Auf die Frage, ob es da ein Prob. gäbe, meinte dieser etwa, dass sich das Gericht schon von den Schuldnern unterscheiden sollte. :(

    Wie man sieht, gibt es ähnl. Ansichten auch heute noch. Wenn man also nicht unbedingt sofort anecken will, lieber auf Nr. sicher gehen und verdeckbare Stellen zur Verschönerung wählen.

    Verdammt! Also kein Jogginganzug in Neon-Pink?! Schade! ;) (Klischees sind schon etwas feines...)

  • Wie man sieht, gibt es ähnl. Ansichten auch heute noch. Wenn man also nicht unbedingt sofort anecken will, lieber auf Nr. sicher gehen und verdeckbare Stellen zur Verschönerung wählen.

    Ich persönlich bin ja der Meinung, dass die Masse an Modesünden und Bürofolklore, die uns allen im Öffentlichen Dienst jeden Tag angetan wird, leider eher von den Spießern ausgeht. (Eine Vielzahl von Tattoos ist leider inzwischen auch nicht anderes als spießig zu nennen.) Es fällt nur leider in der herrschenden Meinung nicht allzu unangemehm auf, weil die ebendt selbst so ist wie sie ist.

  • ... und Bürofolklore,


    Da hast du allerdings recht. Was habe ich mich teilweise für die Bürogadgets meiner Kollegen fremdgeschämt: Ein dicker Eisendraht auf Holzgestell mit Aufschrift "Ersatznerv", Aufkleber mit "Beschwerdebriefkasten" am Papierkorb sowie die Komplettausstattung von witzigen Büroschildern. An der Tür von Innen dann das Plakat von der Titanic mit "Gabis erste Banane".

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • VG Aachen, Urteil vom 29. November 2012, 1 K 1518/12

    "Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der Übernahme des Klägers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst mit der im Bescheid des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP) vom 00.00.0000 angeführten Begründung, der Kläger erfülle wegen seiner von beiden Schultern bis zu den Unterarmen reichenden Tätowierungen nicht die allgemeinen Einstellungsbedingungen, rechtswidrig gewesen ist."

  • Also ich habe zwei sichtbare Tattoos (ein kleines und ein recht großes, zwei weitere sind in Planung) und ein Gesichts-Piercing. Gestört hat sich daran noch nie jemand, auch nicht die Verwaltung der einzelnen Gerichte oder Obergerichte.
    Wäre mir persönlich aber auch egal... Schließlich ist es mein Körper, also ganz allein meine Sache.
    Auch das Publikum hat sich mir gegenüber noch nie deswegen negativ geäußert.
    Im Gegenteil...ich habe schon häufig erlebt, dass die Leute positiv überrascht waren, dass vor ihnen keine dem uralten typischen Beamtenbild entsprechende Person sitzt, die sich "die Hose mit der Kneifzange anzieht".
    Ach, und das obwohl ich ZVG und Nachlass mache. ;)

  • ...

    meinte dieser etwa, dass sich das Gericht schon von den Schuldnern unterscheiden sollte. :(

    ...

    Sollen wir nicht bürgernäher sein und eben nicht mehr "Staat gegen Bürger"?? :gruebel:

    Sowohl das Motiv als auch die Stelle eines dauerhaften Körperbildes will gut gewählt werden. Wer sich als erstes etwas auf Hals oder Handrücken stechen lassen will, hat mE andere Probleme und kommt (Achtung: Vorurteil) eh nicht durch die Zulassungsprüfungen :D.
    Mit Extremen würde ich zumindest warten, bis die Ausbildung abgeschlossen ist und du übernommen wurdest. Danach...fast egal. Unter Berücksichtigung der Lebenserwartung im Verhältnis zur Wartedauer sollte das verkraftbar sein.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Polizeidienst ist mit dem Justizdienst nicht unbedingt vergleichbar.

    Eine professionellere Außendarstellung im Sinne des Steuerzahlers wäre m. E. aber schon wünschenswert. Tattoos oder Piercings sind dabei m. E. aber eigentlich kein Problem, lediglich dort, wo sich diese in Unterschichtenmanier allzu offen zeigen, also z. B. in Kombination mit Heavy-Metal-Shirt. Privat super, gerne mehr davon, aber nicht, wenn man den Anspruch eheben möchte, vom Bürger ernst genommen zu werden. Oder würdet ihr Euch von jemandem, der so gekleidet ist, über eine Anlagemöglichkeit für Euer Geld beraten lassen? Dienstwagen bestellt man ja auch aus gutem Grund nicht in Gold-Lackierung.

    Aber man kann ohnehin nicht glaubwürdig gegen Tattoos antreten, wenn man nicht gleichzeitig bereit ist, über ein rigoroses Verbot von Basteldeko, Fensterfarbe und mehr als 5 Schlingpflanzen im Büro, von kleinkarierten Hemden, Bauchfreigedöns, Omma-Halstüchern, Socken in Sandalen, Neonfarben und kurzen Hosen bei Herren nachdenkt.

    Also bleibt besser alles so schlunzig, wie es ist. Für die Stimmung im Haus ist das allemal besser. Soll der Bürger sich doch zu Recht seinen Teil denken.

  • Naja, sag ich mal so: Wenn mich jemand über mein Geld berät, der offensichtlich im Anzug verkleidet wirkt, habe ich da schon Bedenken, wie ehrlich jemand mir gegenüber ist. Und wenn dann noch die Fachkompetenz fehlt..

    Und ja, Bürofolklore ist schon was für sich: Ficcusse mit zwei Blättern, Hausschuhe usw. Wäre ein Thema für einen Thread.

    Und wo wir beim Erscheinungsbild sind: Ich denke zusammengewürfelte Büroausstattung, zusammenbrechende Schränke, Flure mit unterschiedlich verblichenen Anstrichen, 70er Jahre Mobiliar im Wartebereich usw. sind da erheblich bedenklicher.

  • Ich denke wir sind uns einig, dass die Justiz insoweit ein schlüssiges Konzept untragbarer Außendarstellung bietet, an dem wir alle aus Gründen eigener Bequemlichkeit gerne festhalten.

  • Jein, untragbare Außendarstellung, ist kein Thema.

    Aber aus Bequemlichkeit: Nein, was die Gerichtsausstattung angeht. Da tu ich schon, was möglich ist und da ist Geld der entscheidende Faktor.

    Was mein Erscheinungsbild angeht: Bequemer wäre es, dass hellblaue Hemd zur Jeans anzuziehen und mir einen Schnurbart wachsen zu lassen (Und nein, damit meine ich keinen persönlich, aber wenn ich mir so einen Teil der Kollegen angucke, scheint dass so der Standard zu sein, bei Damen gedeckte Farben von Isspret)

  • Die in anderen Behörden gern praktizierte Lösung ist, innerhalb der Behördenbauruine einfach einen potemkinschen Eingangs- und Infobereich zu errichten. Will der Bürger jemanden spezielles sprechen, trifft man sich im fein hergerichteten Bürgerbüro in Eingangsnähe (wenn eines davon frei ist). Der Blick hinter die Kulissen ist zum Schutz der Beamten vor dem Feind (und mitleidigen Blicken) durch verschlossene Türen versperrt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Soll die hier gepriesene Tolleranz gegenüber Tattoos u. ä. eigentlich auch für Geschäftsleiter, Direktoren, Präsidenten und deren weiblichen Pendants gelten? Und wenn schon keiner was gegen meine Tattoos hat, darf ich dann neben meiner Krone etwa auch meinen lackledernen Zentai im Büro tragen? Oder muss ich damit noch warten, bis die gesellschaftliche Akzeptanz auf meinem Niveau ist?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!