Hallo! Bin neu hier und in der Suchfunktion habe ich nichts gefunden.
Sachverhalt:
Schuldner schuldet Kindesunterhalt, kann aber nicht zahlen.
Wir vertreten die Gläubigerin und die Kinder.
Jetzt muss die Mutter der Kinder in einem anderen Verfahren Miete/Nutzungsentschädigung aus dem gemeinsamen Haus an den Schuldner zahlen.
Die Aufrechnung mit Kindesunterhalt geht bekanntlich ja nicht.
Kann ich für die Kinder in den Anspruch reinpfänden?, so dass die Mutter nicht an den Schuldner zahlen muss. Wenn ja wie?
Vielen Danke für Eure Tipps.