Aufrechnung Kindesunterhalt mit Urteil Nutzungsentschädigung?

  • Hallo! Bin neu hier und in der Suchfunktion habe ich nichts gefunden.

    Sachverhalt:
    Schuldner schuldet Kindesunterhalt, kann aber nicht zahlen.
    Wir vertreten die Gläubigerin und die Kinder.
    Jetzt muss die Mutter der Kinder in einem anderen Verfahren Miete/Nutzungsentschädigung aus dem gemeinsamen Haus an den Schuldner zahlen.
    Die Aufrechnung mit Kindesunterhalt geht bekanntlich ja nicht.
    Kann ich für die Kinder in den Anspruch reinpfänden?, so dass die Mutter nicht an den Schuldner zahlen muss. Wenn ja wie?
    Vielen Danke für Eure Tipps.

  • Natürlich kann man den Anspruch des Vaters gegen die Kindesmutter pfänden, wenn es um den Unterhalt des Kindes geht. (Anspruch G gemäß Vordruck und diesen genau bezeichnen). Damit erwerben die Kinder eine Forderung zur Einziehung gegen die eigene Mutter. Der Kindesvater sollte dann aber gleich beim Familiengericht die Bestellung eines Ergänzungspflegers anregen, denn die Mutter ist dann ja von der Vertretung der Kinder bei der Geltendmachung des Anspruchs ausgeschlossen.

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