Das Musterprotokoll verspricht ein vereinfachtes und kostensparendes Gründungsverfahren, u.a. weil ledigl. das Musterprotokoll (ohne Abweichungen lt. § 2 Abs. 1a GmbHG) einfach zu prüfen ist und dieses zugleich als Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste dient.
Bei der Gründung reichen einige Notare neben dem Musterprotokoll zuätzlich eine (überflüssige) Liste der Gesellschafter ein. Hier wird diese Liste geprüft und als Liste der Gesellschafter ohne zusätzliche Kosten freigegeben. Gibt's noch andere kreative Lösungen?