Nach § 72 LBG Baden-Württemberg ist einem Beamten u.a. Urlaub ohne Dienstbezüge zu gewähren, wenn er ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreut und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Grundsätzlich hat jeder Beamte mit einem Kind unter 18 Jahren demnach einen Rechtsanpruch auf diese Beurlaubung. Ich habe aber leider überhaupt keine Erfahrungswerte, wann eine Beurlaubung aus "dienstlichen Belangen" abgelehnt werden kann.
Aktuelles Beispiel: Ein ganztags beschäftigter Beamter und dessen zu 60 % als Beamtin beschäftigte Ehefrau möchten sich beide aufgrund der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren nach § 72 LBG beurlauben lassen.
1) Ist die Beurlaubung beider Beamten grundsätzlich möglich?
2) Welche dienstlichen Belange könnten der Beurlaubung entgegenstehen? Wäre z.B. ein aktueller landesweiter Pesonalengpass ein solcher Grund?
Danke für alle Antworten!