Hallo,
meine Mandantin hatte ein P-Konto. Nachdem das Insoverfahren eröffnet war, hat sie dieses Konto wieder in ein normales Konto umgewandelt. Dann erfolgte eine Konten-Pfändung, die Bank verweigert die Freigabe des Kontos.
Der Gläubiger ist ein Inso-Gläubiger. M.E. dürfte der nach § 89 Inso doch gar nicht vollstrecken. Was können wir jetzt tun? Gibt es einen Schutzantrag bei Gericht?
Danke vorab
Liane