Pfändung eines Gläubigers im laufenden Inso-Verfahren

  • Hallo,

    meine Mandantin hatte ein P-Konto. Nachdem das Insoverfahren eröffnet war, hat sie dieses Konto wieder in ein normales Konto umgewandelt. Dann erfolgte eine Konten-Pfändung, die Bank verweigert die Freigabe des Kontos.

    Der Gläubiger ist ein Inso-Gläubiger. M.E. dürfte der nach § 89 Inso doch gar nicht vollstrecken. Was können wir jetzt tun? Gibt es einen Schutzantrag bei Gericht?

    Danke vorab

    Liane

  • Da fällt mir gleich noch eine Frage dazu ein:

    Wenn die Schuldnerin im laufenden Insolvenzverfahren ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandelt, dann wird es doch frei von jeglichem Pfändungsschutz. Müsste der Verwalter dann nicht das Geld zur Masse einziehen, wenn er diesen Umstand erfährt?

  • Da fällt mir gleich noch eine Frage dazu ein:

    Wenn die Schuldnerin im laufenden Insolvenzverfahren ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandelt, dann wird es doch frei von jeglichem Pfändungsschutz. Müsste der Verwalter dann nicht das Geld zur Masse einziehen, wenn er diesen Umstand erfährt?

    ganau - sämtliche Eingänge auf dem Konto fallen dann in die Masse

  • Da fällt mir gleich noch eine Frage dazu ein: Wenn die Schuldnerin im laufenden Insolvenzverfahren ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandelt, dann wird es doch frei von jeglichem Pfändungsschutz. Müsste der Verwalter dann nicht das Geld zur Masse einziehen, wenn er diesen Umstand erfährt?

    ganau - sämtliche Eingänge auf dem Konto fallen dann in die Masse

    Es sei denn, der Verwalter hat das Konto frei gegeben (ist hier gängige Praxis).

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