Bisher war ich der Auffassung, daß die Staatskasse als "Dritter" i.S.v. 15a RVG zu sehen ist und eine Anrechnung der GeschG auf die VG nur zu erfolgen hat, wenn der RA diese auch erhalten hat.
Jetzt bekommen wir mit einer PKH-Bewilligung ein Hinweisblatt zur Anrechnung der GeschG.
Ist die Auffassung tatsächlich zutreffend?