Ergänzungsbetreuer zur Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche gegen die Betreuerin

  • Guten Morgen,
    in einer Betreuungssache war die Mutter der Betreuten die Betreuerin. Die Mutter ist 2011 verstorben. Daraufhin wurde eine ehrenamtliche Betreuerin eingesetzt. Diese ist aufgrund eines Testaments Alleinerbin nach der Mutter geworden. Daher wurde ein Ergänzungsbetreuer bestellt mit dem Aufgabenkreis der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche der Betreuten gegen die neue Betreuerin.
    Jetzt hat mir der Ergänzungsbetreuer eine Kopie des notariellen Nachlassverzeichnisses eingereicht und mitgeteilt, dass sich ein Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe von 140.908,05 EUR für die Betreute gegen die Betreuerin ergibt.
    Habe ich die Pflicht, das jetzt alles nochmal im Einzelnen zu prüfen oder kann ich mich da auf den Ergänzungsbetreuer (er ist Rechtsanwalt) verlassen? Eine Genehmigung bzw. ein Verfahrenspfleger ist dafür ja nicht erforderlich, oder?
    Danke!!

  • Meines Erachtens ist für die Geltendmachung des Pflichtteils eine Genehmigung nach § 1812 BGB erforderlich. Falls es sich also um einen nicht befreiten Betreuer handelt, ist die ganze Sache von dir zu prüfen, da du ja Genehmigung erteilen müsstest.
    Eine zwingende Anhörung ist nicht vorgeschrieben, ich persönlich würde bei sowas anhören, ist aber Geschmackssache.
    LG

  • Ich halte es schon für erforderlich, dass die Zusammensetzung des Nachlasses anhand von Belegen glaubhaft gemacht wird, egal ob Berufbetreuer oder Ehrenamtler.

    Genehmigungbedürfnis wurde so weit ich weiß an anderer Stelle diskutiert, die Suche überlasse ich Dir....:D

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