Hallo zusammen,
nachdem ich mich hier jetzt mal eine Weile durch das Forum gewühlt hab, aber immer noch nicht schlauer bin, frag ich jetzt doch mal lieber direkt:
Die Mietkaution unserer Mandantin wurde von der Bank hinterlegt, weil die Vermieterin angebliche Ansprüche geltend gemacht hat. Wir haben die Vermieterin mehrfach zur Freigabe der hinterlegten Kaution aufgefordert. Sie wollte das nicht. Also haben wir sie jetzt auf Erklärung der Freigabe verklagt. Als Antwort darauf kam von ihr ein Scheiben, das sie angeblich schon letzten Oktober an die Hinterlegungsstelle geschickt haben will (wer's glaubt), in dem sie die Freigabe erklärt.
Meine Frage dazu: Hätte mich die Hinterlegungsstelle nicht über so ein Schreiben informieren müssen/sollen/können? (Hinweis: meine Kollegin hat es versäumt, in der Sache einen Herausgabeantrag zu stellen. Der war aber eigentlich auch nicht notwendig, da unserer Meinung nach ja keine Freigabe erfolgt ist, zumindest nicht gegenüber uns.)
Kann ich in diesem Zusammenhang auch Akteneinsicht beantragen? (Mich würd ja schon interessieren, ob das Schreiben im Oktober schon da gewesen ist.) Wenn ja, was muss ich dafür alles angeben?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.