Wann ist die Reformierung des Grundbuchs endlich abgeschlossen?

  • Guten Tag,

    da dies mein erster Beitrag ist, bitte ich um Gnade :)
    Ich muss regelmäßig aufgrund meines Berufs (Immobilenverwalter/Entwickler) mit Grundbuchämtern in Kontakt treten um Änderung bzw. Auszüge zu beantragen.
    Da unsere Firma nicht nur in Deutschland aktiv ist sondern auch in Großbritannien kenne quasi zwei Seite der Medaille.

    Im Prinzip, im krassen Gegentel zur tausendfachen Dezentralisierung in Deutschland, ist in Großbritannien alles vereinheitlicht und zentralsiert worden.

    Wenn ich als beispielsweise einen Auszug beantragen will muss ich einfach auf landregistry.gov.uk gehen und kann dort direkt alles online erledigen.

    Hier in Deutschland wurde das, meiner Meinung nach, deutlich verkompliziert. Jede Gemeinde oder Ortschaft hat eigens dafür ein Grundbuchamt bzw. Notariat (Baden-Würtemberg kocht sein eigenes Süppchen - träge der Konfusion natürlich bei). Ich kann noch nichtmal über justiz.de das richtige Amtsgericht bzw. Grundbuchamt suchen da die Daten nicht mit den tatsächlichen Daten übereinstimmen (Stichwort Bayern und Baden-Würtemberg). Ich muss teilweise auf private Dienstleister zurückgreifen, das bedeutet natürlich Mehrkosten.

    Da mich das mittlerweile so stark ärgert und behindert habe ich mich ein wenig informiert. Laut diversen Quellen ist eine Reformierung "scheinbar" im vollen Gange und soll laut Berichten 2015 abgeschlossen sein. An selbiger Stelle wurde aber auch erwähnt das bereits zu Verzögerungen gekommen ist und die Deadline evtl nicht eingehalten werden kann.


    Jetzt meine Frage an die Community, kann jemand mein Licht erhellen und mir mal zusammen fassen wann genau die Reformierung/Zusammenschluss kommt und was er alles beeinhaltet?

  • Keine Gnade!:teufel::D

    Hilft Dir die Suche mit dem Stichwort Datenbankgrundbuch schon weiter? Bringt z. B.:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…enbankgrundbuch

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…enbankgrundbuch

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :confused:

    http://www.justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php

    Amtsgericht auswählen, PLZ eingeben, wo iss Problem?
    Also wenn man Grundstücke verwaltet, darf man wohl annehmen, dass man auch weiß wo die belegen sind.

    Auch nach Einführung des Datenbankgrundbuches wird es sich als nützlich erweisen, Gemarkung und Flurnummern zu kennen :teufel:

    Auch nach Einführung des Datenbankgrundbuches wird es kein öffentliches Register sein.

    Auch nach Einführung des Datenbankgrundbuches wird es nach wie vor das Grundbuch und die Vermessungsämter geben, die jeweils eigene Datenbstände verwalten.

  • Welch hitziger Einstieg :teufel:

    zu 1. Wenn man meinen Beitrag richtig gelesen haette, wuerde man über die fehlerhafte Justiz.de Datenbank im Bilde sein. Stichwort Baden-Würtemberg und Bayern (muss auch für Immobilienverkäufe und Ankäufe massig Auszüge in allen Bundesländern beziehen).

    zu 2. Die sind bekannt, ändert trotzdem nichts an der kaum zu überblickenden dezentralen Struktur des Grundbuchwesens.

    zu 3. Muss ja kein öffentlichen Register sein, Verifikation, Validierung sowie Begründung bei Anftragen sind ja komplett in Ordnung.

    zu 4. Ja das ist schon wieder so ne Bürokratie Sache :D, prinzipiell sollte der Zugriff konsequent digitalisiert und archiviert werden und über EINE GLOBALE Webseite o.Ä. bereit gestellt werden/Antrag/Änderung möglich sein. Machen ja viele Länder in der EU vor.

    @Cromwell

    Ich finde es definitv löblich wie Deutschland, trotz allem Gegenwind, die Flagge des Datenschutzes hochhält (in allen Bereich). Datenschutz und Digitalisierung/Modernisierung/Zentralsierung sind aber 2 Paar Schuhe.

    27
    FED

    Gracias, lese ich mir mal näher durch. Glaube aber ein Artikel über diese Inhalte hat mich darauf gebracht diesen Thread zu starten.

    Einmal editiert, zuletzt von holgerfr (21. April 2014 um 12:50)

  • "Stand des automatisierten Abrufverfahrens in Bayern

    Das Online-Abrufverfahren wird in Bayern seit Juli 1995 eingesetzt. Seither sind mehr als 10 Millionen Abrufe durchgeführt worden. Rund 3.500 Teilnehmer - vor allem Notare, Behörden und Kreditinstitute - sind derzeit an das Online-Abrufverfahren angeschlossen. Zuletzt haben sie monatlich über 200.000 Abrufe online abgewickelt."

    - http://www.justiz.bayern.de/service/elektr…enstleistungen/

    Blödsinn. Justiz.de hat gar keine bayrischen Daten, bayrische Geo-Daten und GB-Daten gibt's nur in Bayern und nur gegen bares! Die Orts- und Gerichtsverzeichnisse stimmen, weil so schnell ändert sich da nix mehr (Zweigstellenauflösungen in Bayern sind auch schon rum).

    Beim Online-Abrufverfahren gibt's die aktuellen Grundbuch-Daten, wenn man sich aber keine aktuellen Auszüge holt....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!