LISSY - Eintrag im Gericht?

  • Bitte nicht meckern, wenn die Schreibweise nicht stimmt. Hab es nur per Telefon gehört, nicht schriftlich gesehen.

    Fall: Mitarbeiter des Meldeamtes ruft mich an und fragt, was es zu bedeuten habe.
    Ein deutscher Staatsbürger, der im Ausland lebte und jetzt wieder hier, will einen Reisepass beantragen. Dazu braucht die Meldebehörde wohl irgend einen Nachweis vom Gericht. Das dafür zuständige Gericht teilte mit, dass sie die Bescheinigung nicht austellen können, weil ein Sissy (?) Vermerk eingetragen sei. Auf seine Nachfrage, was das bedeute, bekam er nur zur Antwort, dass man ihm mehr nicht sagen könne.
    Nun hat er mich gefragt, was das ist und ich weiß es auch nicht. :nixweiss:

    Kann mich jemand aufklären bitte?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Hm, weiß ich ja nicht. Aber wohl eher nicht.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Da ich nicht annehme, dass es sich um einen Zustimmungsvorbehalt für die vormalige Kaiserin von Österreich handelt, dürfte es wohl irgend etwas mit Passversagungsgründen bzw. mit dem Ausländerzentralregister zu tun haben.

  • Mir ist ehrlich gesagt schon schleierhaft welcher Nachweis das sein soll den die Meldebehörde da braucht und das es den bei Gericht gibt. :gruebel: Noch nie gehört.
    Sicher das da mit dem Gericht telefoniert wurde?

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • @ Claudia:
    Ja, da bin ich sicher. Kenne den Kollegen dort seit vielen Jahren.
    Man braucht wohl eine Bescheinigung, wenn der Ast. zuvor im Ausland gelebt hatte.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • So, nun noch Mal nachgefragt beim EMA:

    Also, der Bürger lebte in London, verzog zurück nach Deutschland und beantragte einen Pass. Dazu braucht die hiesige Meldestelle von London eine Passermächtigung.
    Diese zuständige Stelle in London teilte mit, dass sie die Zustimmung nur erteile, wenn der Lissy (nicht Sissy :oops:) Eintrag bei dem Amtsgericht XY erledigt sei. Er stehe auf einer Fahnungsliste. Deshalb kann der Pass nicht ausgehändigt werden, da er sonst flüchten könnte.
    Nun macht das ganze auch mehr Sinn.

    Vielleicht weiß nun einer, was LISSY Eintrag bedeutet? Das haben wir nämlich noch immer nicht in Erfahrung bringen können. Sorry noch Mal für die falsche Bezeichnung.

    Kann ich die Überschrift selbst ändern oder wäre einer der Admis so nett?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Vielleicht ist das eine (europäische) Fahndungsliste. Dann wäre auch klar, welches Gericht zuständig ist und welche Bescheinigung benötigt wird. Was sagt der Gockel zu LISSY?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das Pferdemagazin, Ein Herz für Pferde, Stadtbibliothek ...
    Nichts Brauchbares.

    Na egal, ich denke auch, dass es so eine Art interbnationale Fahnungsliste ist.

    Hätte ja sein können, dass es jemand weiß.

    Schöne Ostern für euch alle!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • wenn der Lissy (nicht Sissy :oops:) Eintrag bei dem Amtsgericht XY erledigt sei. Er stehe auf einer Fahnungsliste. Deshalb kann der Pass nicht ausgehändigt werden, da er sonst flüchten könnte.

    Und es ist auch wirklich ganz sicher das nicht das oben genannte SIS gemeint ist?

    Ansonsten müsste es ja das Amtsgericht XY wissen, die haben die Eintragung im Sissy/Lissy/SIS ja veranlasst - und sollte die Eintragung dort dann wohl auch bei Bedarf wieder löschen können...

  • Hallo zusammen,

    die Bezeichnung "Lissy" ist mir zwar nicht geläufig (bin auch schon ein paar Jahre nicht mehr bei der StA), aber der Hintergrund sind tatsächlich passbeschränkende Maßnahmen. Das macht man gelegentlich, wenn man nach einem ins Ausland verzogenen Deutschen fahndet aber unterhalb der Schwelle eines Haftbefehls mit internationaler Auschreibung bleiben will/muss (in ganz seltenen Fällen mal kombiniert). Der Gedanke ist: Der Pass läuft irgendwann ab und muss verlängert werden. Bei der Verlängerung muss derjenige Kontakt zur Passbehörde aufnehmenund dann kann man etwas veranlassen. Nicht ganz im Sinne des Erfinders ist es, wenn der Betroffene von der Beschränkung erfährt, bevor die Maßnahme (z.B. die Zustellung eines Strafbefehls) durchgeführt werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Dankeschön für die Erklärung/Aufklärung!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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