Bitte nicht meckern, wenn die Schreibweise nicht stimmt. Hab es nur per Telefon gehört, nicht schriftlich gesehen.
Fall: Mitarbeiter des Meldeamtes ruft mich an und fragt, was es zu bedeuten habe.
Ein deutscher Staatsbürger, der im Ausland lebte und jetzt wieder hier, will einen Reisepass beantragen. Dazu braucht die Meldebehörde wohl irgend einen Nachweis vom Gericht. Das dafür zuständige Gericht teilte mit, dass sie die Bescheinigung nicht austellen können, weil ein Sissy (?) Vermerk eingetragen sei. Auf seine Nachfrage, was das bedeute, bekam er nur zur Antwort, dass man ihm mehr nicht sagen könne.
Nun hat er mich gefragt, was das ist und ich weiß es auch nicht.
Kann mich jemand aufklären bitte?