Hallo!
Habe folgende Fall zu lösen:
Beantragt ist die Eigentumsumschreibung; Auflassung wurde von einer Notariatsmitarbeiterin erklärt. Der ursprüngliche KV ist aus dem Jahr 2007, das Amt der Notarin ist zwischenzeitlich erloschen. Die Auflassung wurde von einem Sozius - der Aktenverwalter, nicht jedoch Notariatsverwalter ist - beurkundet. Laut Hügel (2. Aufl., Vertretung, Rn. 100) kann die Vollmacht nur vor dem Notar ausgeübt werden.
Würdet ihr das hier auch so sehen oder ist die Auflassung wirksam?