Kosten des Gerichtsvollziehers bei Inlands-ZU

  • Hallo ihr lieben,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich habe hier mehrere Zustellungsanträge aus Polen, Türkei, Niederlande etc. und soll also nun die Zustellung hier in Deutschland vornehmen. Ich beabsichtige nun die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher und zwar förmlich nach den Vorschriften der ZPO vornehmen zu lassen.

    Jetzt habe ich schon mehrfach in anderen Angelegenheiten gesehen, dass der GV Schreiben mit der Nachricht, die Schriftstücke wären zugestellt worden, dem hiesigen Amtsgericht übermittelt. Dann ist da unten auf dem Schreiben noch eine Kostenrechnung.

    Kümmert ihr euch um die aufgedruckte Kostenrechnung, also überweist ihr die Kosten an den GV und stellt sie dann dem Antragsteller in Rechnung? Oder läuft das alles automatisch über den Gerichtsvollzieher, so dass der GV den Antragstellern selbst seine Rechnung für die Zustellung übermittelt?

    Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.

    Liebe Grüße

  • In Auslandssachen habe ich das so noch nie gemacht. Warum willst du eigentlich den GV los schicken?

    Ansonsten kommt es ein wenig darauf an, wo der Auftrag herkommt, also ob durch die Vertragsstaaten im entsprechenden Abkommen vereinbart wurde, ob Kosten erstattet werden oder nicht. Wenn ja, dann reichst du dfie Rechnung weiter und bezahlst den GV, wenn das Geld da ist. Wenn nicht, dann nicht. Wir lösen den Auftrag als Landesbehörde aus und das Land ist kostenbefreit. Das gilt auch GV's. An manchen Stellen, also in Parteiverfdahren, werden solche Kosten in die KR des Verfahrens aufgenommen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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