Eröffnung eines Testaments nur teilweise

  • Ein notarielles gemeinschaftliches Testament zweier Ehegatten befindet sich in besonderer amtlicher Verwahrung.

    Die Ehefrau ist nun verstorben. Im Testament ist gegeseitige Alleinerbeneinsetzung verfügt. Weiter werden vom Überlebenden zwei Nichten der Ehefrau namentlich zu Schlusserben eingesetzt.

    Ist die Verfügung ganz zu eröffnen oder nur teilweise mit einem entsprechenden Hinsweis in der Eröffnungsniederschrift oder im Eröffnungsvermerk auf dem Original des Testaments?

  • So ist es.

    Sachverhalt insoweit nicht ganz klar.

    Stimmt, sorry, aber es ist nicht immer ganz einfach, einen Sachverhalt möglichst kurz und gleichzeitig vollständig zu erklären.

    Im gemeinschaftlichen Testament ist bestimmt: "Das Überlebende beruft zu seinen Erben die beiden Kinder der Schwester..."

    Meine Überlegung geht dahin, die Verfügung ohne Beteiligte ganz zu eröffnen. Bei den Ausfertigungen würde ich die Teile mit den Verfügungen des Überlebenden abdecken.

    Würdet Ihr ebenso verfahren?


  • Meine Überlegung geht dahin, die Verfügung ohne Beteiligte ganz zu eröffnen. Bei den Ausfertigungen würde ich die Teile mit den Verfügungen des Überlebenden abdecken.
    Würdet Ihr ebenso verfahren?

    Nein, alles eröffnen und nichts abdecken. Natürlich bekommen die Schlusserben nur Mitteilung, wenn sie jetzt zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören.

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