Unsere Abtretungserklärungen prüfe ich unter anderem darauf, dass der Sitz der Kreditinstitutes, an das wir abtreten, angegeben ist. Gemäß § 15 GBV ist es meines Erachtens zwingend erforderlich, dass der Zessionar mit Firmierung und Sitz genau bezeichnet wird. Es scheint aber Sparkassen zu geben, die keinen Sitz angeben müssen. Es haben auch schon zwei Volks- und Raiffeisenbanken behauptet, dass sie ohne Sitz eingetragen werden.
Ist meine Auffassung richtig, dass der Abtretungsempfänger mit Firmierung und Sitz in der Abtretungserklärung zu bezeichnen ist und führt das Fehlen der Sitzangabe zu einer Zwischenverfügung?