Ich brauche Hilfe in folgendem Fall:
Privatschriftliches Testament der E vom Jan. 2014: "B vermache ich 40.000€ mit der Auflage, dass er zu diesem Zeitpunkt ledig ist. Falls er das Erbe nicht antreten kann, so wird A benannt, den Betrag an eine von mir benannte Stiftung weiter zu leiten"
E ist zwischenteilich verstorben und B noch verheiratet, die Scheidung soll bereits vor 3 Jahren "eingereicht" worden sein. Im Testament ist keinerlei Hinweis, um was für eine Stiftung es sich handeln soll. Die E hat die Begriffe "vermachen" und "erben" offensichtlich nicht in rechtlicher Bedeutung gekannt. Im Wege der Auslegung ergibt sich aber, dass B Vermächtnisnehmer ist, A ist Alleinerbin, beide sind benachrichtigt. Grundsätzlich entscheide ich als NG ja nicht darüber, ob ein Vermächtnis wirksam ist.
Muss ich jetzt noch was wegen der "Auflage" bezüglich der "Stiftung" unternehmen?
Danke für Eure Meinungen.