Hallo zusammen,
ich habe folgende Fallkonstellation und bin bzgl. derweiteren Vorgehensweise ratlos:
Nach einem durch den Kindesvater (KV) verursachten Verkehrsunfall wurde das minderjährige Kind (K) verletzt. Das Kind hat dauerhafte, bleibende und schwerwiegende Verletzungen davon getragen.
Die Versicherung des KV zahlte im Vergleichswege eine sechsstellige Abfindungssumme (Ergänzungspfleger war bestellt, familiengerichtliche Genehmigung ist erteilt).
Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens erfragte ich beim Ergänzungspfleger, ob die Vergleichssumme gezahlt wurde.
Daraufhin wurden mir Unterlagen eingereicht, die nicht ganzschlüssig waren. Nunmehr teilen die Kindeseltern folgenden Sachverhalt mit:
Bereits vor Bestellung des Ergänzungspflegers und Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung und somit auch vor Kenntnis des Gerichtszahlte die Versicherung bereits einen hohen fünfstelligen Vorschuss in mehreren Teilzahlungen. Von diesen Vorschusszahlungen wurde ein neuer Familienwagen (bisheriges Auto war durch Unfall beschädigt) angeschafft um zwischen Krankenhaus und Wohnung zu pendeln und flexibel zu sein. Da der KV bei dem Unfall ebenfalls verletzt wurde und nach 6 Wochen Lohnfortzahlung nur noch Krankengeld erhielt, wurden die Zahlungen der Versicherungen für die Lebenserhaltung verwandt. Von den Zahlungen der Versicherung wurde weiterhinein Haus, welches behindertengerecht umgebaut wurde, erworben, da ein Umbau der Mietwohnung ohne Zusage der Kostenübernahme durch den Vermieter nicht erfolgen sollte. Das Kind ist jedoch nicht als Eigentümer eingetragen, nachdem ein Notar die Kindeseltern sie darauf hinwies, dass die auf Grund der fehlenden Volljährigkeit nicht möglich ist (!?). Jedoch wurde das Kind im Testament bzgl.des Hauses als Alleinerbe eingesetzt. Weiterhin mussten für das Kind Anschaffungen infolge der Verletzungen gemacht werden (z.B. spezielle Kleidung,Kindersitz etc.), die ich nicht für bedenklich halte.
Was haltet ihr denn davon? Muss ich als Familiengericht etwas veranlassen, insb. da die vollständige Verwendung des fünftstelligen Abschlags nicht nachgewiesen ist, sondern von den Eltern nur unbelegter Vortrag geleistet wurde.
Bin für Anregungen ob und was durch das Familiengericht zuveranlassen / zu prüfen ist dankbar.