Schadensersatzforderung Kind gegenüber Eltern, Verwendung der Mittel

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Fallkonstellation und bin bzgl. derweiteren Vorgehensweise ratlos:

    Nach einem durch den Kindesvater (KV) verursachten Verkehrsunfall wurde das minderjährige Kind (K) verletzt. Das Kind hat dauerhafte, bleibende und schwerwiegende Verletzungen davon getragen.
    Die Versicherung des KV zahlte im Vergleichswege eine sechsstellige Abfindungssumme (Ergänzungspfleger war bestellt, familiengerichtliche Genehmigung ist erteilt).
    Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens erfragte ich beim Ergänzungspfleger, ob die Vergleichssumme gezahlt wurde.
    Daraufhin wurden mir Unterlagen eingereicht, die nicht ganzschlüssig waren. Nunmehr teilen die Kindeseltern folgenden Sachverhalt mit:

    Bereits vor Bestellung des Ergänzungspflegers und Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung und somit auch vor Kenntnis des Gerichtszahlte die Versicherung bereits einen hohen fünfstelligen Vorschuss in mehreren Teilzahlungen. Von diesen Vorschusszahlungen wurde ein neuer Familienwagen (bisheriges Auto war durch Unfall beschädigt) angeschafft um zwischen Krankenhaus und Wohnung zu pendeln und flexibel zu sein. Da der KV bei dem Unfall ebenfalls verletzt wurde und nach 6 Wochen Lohnfortzahlung nur noch Krankengeld erhielt, wurden die Zahlungen der Versicherungen für die Lebenserhaltung verwandt. Von den Zahlungen der Versicherung wurde weiterhinein Haus, welches behindertengerecht umgebaut wurde, erworben, da ein Umbau der Mietwohnung ohne Zusage der Kostenübernahme durch den Vermieter nicht erfolgen sollte. Das Kind ist jedoch nicht als Eigentümer eingetragen, nachdem ein Notar die Kindeseltern sie darauf hinwies, dass die auf Grund der fehlenden Volljährigkeit nicht möglich ist (!?). Jedoch wurde das Kind im Testament bzgl.des Hauses als Alleinerbe eingesetzt. Weiterhin mussten für das Kind Anschaffungen infolge der Verletzungen gemacht werden (z.B. spezielle Kleidung,Kindersitz etc.), die ich nicht für bedenklich halte.

    Was haltet ihr denn davon? Muss ich als Familiengericht etwas veranlassen, insb. da die vollständige Verwendung des fünftstelligen Abschlags nicht nachgewiesen ist, sondern von den Eltern nur unbelegter Vortrag geleistet wurde.

    Bin für Anregungen ob und was durch das Familiengericht zuveranlassen / zu prüfen ist dankbar.

  • Da es hier möglich ist, dass das Kind Ansprüche gegen seine Eltern machen kann, würde ich ganz einfach für diese Prüfung einen Ergänzungspfleger, am besten einen Anwalt, bestellen, der erst mal alles im Detail in Erfahrung bringt, z.B. die Auskunftsansprüche des Kindes verwirklicht. Gerechtfertigt ist das schon mal dadurch, dass die Eltern mit Mitteln des Kindes sich zum Eigentümer eines neuen PKW und Hauses gemacht haben, ohne dass dem Kind irgendwelche Ansprüche gesichert wurden.
    Dann wird man am Ende gemeinsam nach einer Lösung suchen, die dem Kind gerecht wird und dieses auch auf Dauer absichert.
    Mehr kann man wohl im Moment noch nicht dazu sagen.

  • Es geht natürlich darum, dass auch die Pflegervergütung von der Versicherung zu tragen ist.

    Im Übrigen:
    Anhand der Grundakten kommt man rasch zum damaligen Erwerbsvertrag.

    Zwischenfrage: Verhält es sich wirklich so, dass von dem vorab bezahlten besagten "hohen fünfstelligen Betrag" ein Haus erworben und umgebaut werden konnte? - Oder insoweit auch schon aus der sechsstelligen zweiten Summe investiert?

    Hatte schon einmal einen ganz ähnlichen Fall.

  • @ Cromwell

    So wie die Kindeseltern es schildern, haben sie das Haus erworben, zunächst finanziert und nach Zahlung der sechsstelligen Vergleichsumme (unter Abzug der bereits geleisteten fünfstelligen Teilzahlungen) den vollständigen Darlehensbetrag gezahlt. So verstehe ich zumindest die Schilderungen. Von den zuvor geleisteten Zahlungen der Versicherung (fünfstellige Beträge) wurde ja ein neues Auto erworben und der Lebensunterhalt der Familie gedeckt.

    Mal einen Blick in die Grundakte zu werfen, ist auf jeden Fall schon einmal eine gute Idee.

  • :gruebel: :confused:


    Verstehe ich irgendwie nicht, was die Problematik mit der Pflegervergütung zu tun hat.

    Ich schließe mich Andy an.

    Die von Andy vorgeschlagene Vorgehensweise ist sicherlich rechtens. Angesichts der offensichtlichen Mittellosigkeit der Eltern führt sie aber dazu, eventuelle Reste des Vermögens zu vernichten - was sich aber wohl nicht mehr heilen lässt.
    "Der Vergleich erstreckt sich nicht auf den Aufwendungsersatz des gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers des Geschädigten, die aus folgenden Aufgabenkreisen bisher entstanden sind oder künftig entstehen werden:
    Geltendmachen, durchsetzen und verwalten von Ansprüchen auf
    Schadensersatz, Schmerzensgeld, Opferentschädigung, Rehabilitation und Pflege." Diese Kosten sind zusätzlich von...zu tragen.

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