Hallo Gemeinde,
ich bin ganz neu hier und habe mich noch nicht einmal vorgestellt. Das werde ich heute Abend noch nachholen, wenn ich daheim bin. Versprochen.
Ich habe direkt eine Frage, aufgrund derer ich mich hier auch angemeldet habe.
Folgende Situation: Wir haben eine intakte Familie > Vater, Mutter und ein Kind.
Beide Elternteile befinden sich bei uns in der Insolvenz.
Jetzt geht es um die pfändbaren Bezüge. Da es sich um eine intakte Familie handelt, leisten beide Elternteile dem Kind Naturalunterhalt.
Dem Arbeitgeber von ihr haben wir im Jahr 2012 geschrieben, dass bei der Ermittlung der pfändbaren Bezüge keine unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist, weil das Kind bereits bei dem Mann berücksichtigt wird. Das ist meiner Meinung nach falsch. Ich würde bei beiden Eheleuten das Kind berücksichtigen. Oder?